(5) Abmahnung im Arbeitsrecht: Grundlagen und Praxistipps für Arbeitgeber

(5) Abmahnung im Arbeitsrecht: Grundlagen und Praxistipps für Arbeitgeber

27 Minuten

Beschreibung

vor 6 Monaten

Eine Abmahnung ist die Rüge eines pflichtwidrigen Verhaltens
eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. Damit werden
Arbeitnehmer auf Fehlverhalten hingewiesen und die Möglichkeit zu
geboten, sich zu bessern. Gleichzeitig droht die Abmahnung eine
Kündigung an, falls der Arbeitnehmer sich erneut pflichtwidrig
verhält.


Welche formellen Anforderungen gibt es an eine
Abmahnung?


Schriftform ist zwar empfehlenswert, aber nicht zwingend
erforderlich.

Der Inhalt der Abmahnung muss klar und deutlich sein.

Der Sachverhalt muss genau beschrieben werden.

Das Fehlverhalten des Arbeitnehmers muss eindeutig benannt
werden.

Es muss eine Rüge des Fehlverhaltens enthalten sein.

Es muss eine Frist zur Besserung gesetzt werden.

Es muss die Androhung der Kündigung für den Wiederholungsfall
enthalten sein.






Welche Irrtümer gibt es beim Thema Abmahnung?


Irrtum 1: Abmahnungen dürfen nur vom Chef ausgesprochen
werden.

Irrtum 2: Abmahnungen müssen schriftlich sein.

Irrtum 3: Nach einer Abmahnung ist der Arbeitnehmer beim
nächsten Fehlverhalten gleich fristlos kündbar.

Irrtum 4: Eine Abmahnung verjährt nach einem Jahr.

Irrtum 5: Eine Abmahnung muss vom Betriebsrat genehmigt
werden



Mehr zum Thema hörst Du in Folge 5 von Recht gecheckt.





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Moderation: Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß
von ⁠⁠Battke Grünberg⁠⁠


Produktion: ⁠⁠evergabe.de-Academy⁠⁠


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