Die 5 größten Irrtümer im Kündigungsrecht: Faktencheck für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
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Beschreibung
vor 6 Monaten
Irrtum Nr. 1: Wenn keine Probezeit vereinbart wurde, gilt
automatisch das Kündigungsschutzgesetz? Nein, denn die Probezeit
hat nur Auswirkung auf die Länge der Kündigungsfrist
Irrtum Nr. 2: Kündigungen dürfen während Weihnachten oder
Krankheit nicht ausgesprochen werden! Ein klarer Irrtum.
Irrtum Nr. 3: Vor einer Kündigung müssen zunächst drei Abmahnung
ausgesprochen werden! Definitiv nicht. Es reicht eine Abmahnung
und einen Wiederholungsfall.
Irrtum Nr. 4: Wenn der Betriebsrat der Kündigung nicht zu stimmt,
ist diese unwirksam. Der Betriebsrat muss angehört werden, seine
Entscheidung ist aber nicht ausschlaggebend - es gibt aber
Ausnahmen!
Irrtum Nr. 5: Nach einer Kündigung hat man Anspruch auf
Abfindung! Tatsächlich nicht. Warum Abfindungen dennoch fast zur
Regel gehören, erfährst Du im Special "Recht gecheckt".
Du hast Hinweise oder Anregungen zu unserem Podcast oder möchtest
mehr zu einem speziellen Thema erfahren, dann schreib gern eine
Mail an podcast@evergabe.de
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Moderation: Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß von Battke
Grünberg
Produktion: evergabe.de-Academy
Webinare zum Arbeitsrecht findest Du hier:
https://www.evergabe.de/academy/arbeitsrecht/
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