(3) Kündigungsschutzgesetz erklärt: Wer ist geschützt und was bedeutet das?
32 Minuten
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Beschreibung
vor 7 Monaten
Der allgemeine Kündigungsschutz in Deutschland schützt
Arbeitnehmer vor willkürlichen und ungerechtfertigten Kündigungen
durch ihren Arbeitgeber. Er ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
geregelt.
Um den allgemeinen Kündigungsschutz zu genießen, müssen folgende
Voraussetzungen erfüllt sein: Der Betrieb muss in der Regel
mindestens zehn Arbeitnehmer beschäftigen, das Arbeitsverhältnis
muss länger als sechs Monate bestanden haben und die
Beschäftigung muss ununterbrochen gewesen sein. Ein
weitverbreiteter Irrtum: Eine vereinbarte Probezeit hat nur
Auswirkungen auf die Kündigungsfrist. Relevant ob es einen
Kündigungsschutz gibt, ist der Zugang der Kündigung (Mehr dazu in
Folge 1 von Recht gecheckt).
Wer hat besonderen Kündigungsschutz? Betriebsräte sowie Personen
mit besonderer Tätigkeit besitzen einen Kündigungsschutz.
Schwerbehinderte Menschen haben hingegen keinen Kündigungsschutz.
Hier braucht die Kündigung eine Zustimmung seitens des
Integrationsamtes. Doch wie immer gelten auch in diesem Bereich
Ausnahmen. Mehr dazu hörst Du in dieser Folge von Recht gecheckt.
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mehr zu einem speziellen Thema erfahren, dann schreib gern eine
Mail an podcast@evergabe.de
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Moderation: Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß von Battke
Grünberg
Produktion: evergabe.de-Academy
Webinare zum Arbeitsrecht findest Du hier:
https://www.evergabe.de/academy/arbeitsrecht/
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