(2) Kündigungsarten im Arbeitsrecht – fristlose oder ordentliche Kündigung?
23 Minuten
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Beschreibung
vor 8 Monaten
Ordentliche oder außerordentliche Kündigung, dass ist hier die
Frage. Doch sind wir mal ehrlich, wann wird eine ordentliche bzw.
eine außerordentliche Kündigung verwendet?
Juristisch gesehen kommt die außerordentliche Kündigung zum
Einsatz, wenn es nicht mehr zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis
bis zum Ende der Kündigungsfrist fortzusetzen. Umgangssprachlich:
Eine außerordentliche Kündigung kommt dann zum Einsatz, wenn es
wirklich gekracht hat. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss
allerdings die zwei Wochenfrist zwischen dem Grund der Kündigung
und dem Bekanntgeben der Kündigung eingehalten werden.
Mehr zum besonderen Kündigungsschutz hörst Du in Folge 3 von
Recht gecheckt
Weitere Kündigungsarten, die besprochen werden, sind
Änderungskündigung und die Beendigungskündigung. Wo der
Unterschied bei diesen Arten liegt und warum man bei diesen
beiden Arten auch einen Kündigungsgrund benötigt, dass erzählen
Dir Karsten Matthieß und Dr. Tina Lorenz an einem konkreten
Beispiel im Podcast.
Du hast Hinweise oder Anregungen zu unserem Podcast oder möchtest
mehr zu einem speziellen Thema erfahren, dann schreib gern eine
Mail an podcast@evergabe.de
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Moderation: Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß von Battke
Grünberg
Produktion: evergabe.de-Academy
Webinare zum Arbeitsrecht findest Du hier:
https://www.evergabe.de/academy/arbeitsrecht/
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