(1) Kündigung richtig gemacht: Formvorschriften und Zustellungsarten im Arbeitsrecht
23 Minuten
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Beschreibung
vor 8 Monaten
Bei Form und Zugang einer Kündigung gilt grundsätzlich:
Kündigungen müssen schriftlich erklärt werden – per Papier und
Tinte (oder ähnliches). WhatsApp-Nachrichten, E-Mails, Scan und
so weiter sind nicht erlaubt und haben damit auch keine
Gültigkeit.
Wie kann der Zugang einer Kündigung erfolgen? Erstens:
Persönliche Übergabe mit Zeugen. Zweitens: Zugang unter
Abwesenden (Zugang besteht, wenn es in den Machtbereich des
Empfängers übergeht) beispielsweise per Einschreiben oder Boten.
Doch auch beim Zugang einer Kündigung müssen Regeln beachtet
werden, damit sie die Wirksamkeit nicht verliert. So muss bei
Übergabe einer Kündigung durch einen Vertreter bzw. einer
Vertreterin eine Originalvollmacht vorliegen. Wenn diese nicht
vorhanden ist, kann die Kündigung zurückgewiesen werden.
Wie es so ist, geht in der Praxis sowohl beim Zugang als auch bei
der Form immer mal wieder etwas schief. Was unsere beiden
Moderatoren erlebt haben, erfährst Du in Folge 1 unseres Podcasts
"Recht gecheckt."
Du hast Hinweise oder Anregungen zu unserem Podcast oder möchtest
mehr zu einem speziellen Thema erfahren, dann schreib gern eine
Mail an podcast@evergabe.de
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Moderation: Dr. Tina Lorenz und Karsten Matthieß von Battke
Grünberg
Produktion: evergabe.de-Academy
Webinare zum Arbeitsrecht findest Du hier:
https://www.evergabe.de/academy/arbeitsrecht/
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