aktuelles Urteil: Überstundenvergütung und Teilzeit
14 Minuten
Beschreibung
vor 3 Wochen
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2024 (8
AZR 370/20)
Kernaussagen des Urteils:
Tarifregelung: Überstundenzuschläge nur bei Überschreiten der
Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten benachteiligt
Teilzeitkräfte.
Rechtsverstöße:
Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung von
Teilzeitbeschäftigten (§ 4 Abs. 1 TzBfG).
Mittelbare Geschlechtsdiskriminierung (§ 7 Abs. 1 AGG), da
Teilzeitkräfte überwiegend Frauen sind.
Unwirksamkeit: Tarifliche Regelung ohne
anteilige Anpassung für Teilzeitkräfte ist unwirksam.
Artikel:
1. Arbeitslohn
2. Kennt der Arbeitgeber die Überstunden muss er zahlen?
Homepage:
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
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