Ramstein und die US-Drohneneinsätze – Muss der deutsche Staat eingreifen?
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Verfassung, Gesetze und Rechtsprechung - Was Richter oft in rostigem Juristenlatein entscheiden, darüber wird beim Radioreport Recht in verständlicher Form berichtet.
Beschreibung
vor 5 Tagen
Zwei jemenitische Staatsbürger klagen vor dem
Bundesverfassungsgericht. Verwandte der beiden wurden im Jemen bei
einem Einsatz einer unbemannten Drohne der US-Streitkräfte getötet.
Die USA nutzen solche ferngesteuerten Drohnen zur Tötung von
Terroristen. Dabei kommen immer wieder Unbeteiligte ums Leben. Um
die Drohnen bei Einsätzen im Jemen steuern zu können, nutzen die
US-Streitkräfte eine Satelliten-Relaisstation auf der US-Air Base
Ramstein. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte die
Bundesrepublik schon verurteilt, sich durch geeignete Maßnahmen zu
vergewissern, dass eine Nutzung der Air Base durch die Vereinigten
Staaten nur im Einklang mit dem Völkerrecht stattfindet. Das
Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidung jedoch aufgehoben:
Deutschland habe schon auf „normalem“ diplomatischem Weg
genuggetan. Zudem würden über die Station in Ramstein nur Daten
weitergeleitet. Das reiche nicht aus, um ein stärkeres
diplomatisches Einschreiten zu verlangen. Mit Ihrer
Verfassungsbeschwerde wenden sich die beiden Jemeniten gegen dieses
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Der Fall wirft spannende
Fragen auf: Wie weit reichen die Schutzpflichten Deutschlands
gegenüber Menschen im Jemen? Wie sind die Einsätze der USA zu
bewerten? Und inwiefern ist Deutschland verpflichtet, gegenüber
seinem Bündnispartner USA „klare Kante“ zu zeigen? Der
SWR1-Radioreport berichtet aktuell über die Verhandlung am 17.12.
in Karlsruhe.
Bundesverfassungsgericht. Verwandte der beiden wurden im Jemen bei
einem Einsatz einer unbemannten Drohne der US-Streitkräfte getötet.
Die USA nutzen solche ferngesteuerten Drohnen zur Tötung von
Terroristen. Dabei kommen immer wieder Unbeteiligte ums Leben. Um
die Drohnen bei Einsätzen im Jemen steuern zu können, nutzen die
US-Streitkräfte eine Satelliten-Relaisstation auf der US-Air Base
Ramstein. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte die
Bundesrepublik schon verurteilt, sich durch geeignete Maßnahmen zu
vergewissern, dass eine Nutzung der Air Base durch die Vereinigten
Staaten nur im Einklang mit dem Völkerrecht stattfindet. Das
Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidung jedoch aufgehoben:
Deutschland habe schon auf „normalem“ diplomatischem Weg
genuggetan. Zudem würden über die Station in Ramstein nur Daten
weitergeleitet. Das reiche nicht aus, um ein stärkeres
diplomatisches Einschreiten zu verlangen. Mit Ihrer
Verfassungsbeschwerde wenden sich die beiden Jemeniten gegen dieses
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Der Fall wirft spannende
Fragen auf: Wie weit reichen die Schutzpflichten Deutschlands
gegenüber Menschen im Jemen? Wie sind die Einsätze der USA zu
bewerten? Und inwiefern ist Deutschland verpflichtet, gegenüber
seinem Bündnispartner USA „klare Kante“ zu zeigen? Der
SWR1-Radioreport berichtet aktuell über die Verhandlung am 17.12.
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