Weihnachtsstimmung überall: Wie die neuen BaFin-Erleichterungen kleinere Banken entlasten.
Ein Expertengespräch über die neun Bereiche, in denen
Vereinfachungen realisiert werden können.
19 Minuten
Podcast
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Beschreibung
vor 6 Tagen
In dieser Episode unseres Podcast werfen wir einen Blick auf die
aktuellen Aufsichtsmitteilungen der BaFin, die im November
veröffentlicht wurden und spezifische Erleichterungen für kleinere
Banken vorsehen. Diese Anpassungen sind besonders relevant für
Institute mit einer Bilanzsumme von bis zu 5 Milliarden Euro. Im
Gespräch mit unseren Gästen, Dr. Ulf Morgenstern und Christian
Klaus – ausgewiesenen Experten im Bereich der Regulierung von
Regionalbanken – gehen wir den Hintergründen dieser Neuerungen
nach, identifizieren, wer konkret betroffen ist, und analysieren
die möglichen Auswirkungen der neuen Richtlinien auf die
Bankenlandschaft. Zunächst erläutern wir den Kontext der
Mitteilung. Lange Zeit haben kleinere Institute darauf hingewiesen,
dass sie aufgrund ihrer Größe und geringeren Risiken nicht den
gleichen strengen regulatorischen Anforderungen ausgesetzt sein
sollten wie große Banken. Die jüngste Mitteilung kann daher als
eine Art „Weihnachtsgeschenk“ für Sparkassen und Volksbanken
betrachtet werden, das ihnen die Möglichkeit bietet, in bestimmten
Bereichen von Erleichterungen zu profitieren. Dies stellt einen
wichtigen Schritt dar, um das Prinzip der Proportionalität in der
Regulierung zu wahren und die spezifischen Gegebenheiten kleinerer
Institute zu berücksichtigen. Anschließend betrachten wir die neun
Bereiche, in denen diese Erleichterungen Anwendung finden können.
Besonders im Risikomanagement, im Compliance-Bereich und im
Auslagerungsmanagement werden Vereinfachungen eingeführt.
Beispielsweise wird im Kreditgeschäft eine Differenzierung zwischen
risikorelevanten und nicht risikorelevanten Kreditnehmern
vorgenommen, was den Prozess der Kreditvergabe und -überwachung
erheblich erleichtert. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass diese
Erleichterungen als Optionen und nicht als Pflicht umgesetzt werden
können, wodurch den Banken zusätzliche Flexibilität geboten wird.
Wir diskutieren zudem die praktische Relevanz dieser
Erleichterungen und welche Auswirkungen sie auf den Alltag der
Banken haben könnten. Die Klarstellung der BaFin, dass es sich
nicht um neue Anforderungen, sondern um eine Präzisierung
bestehender Regelungen handelt, hat in der Branche zusätzliche
Verunsicherung ausgelöst. Dennoch stellen diese Erleichterungen
einen Schritt in die richtige Richtung dar, auch wenn die
tatsächlichen Auswirkungen und der Nutzen von den Institutionen
sorgfältig geprüft werden müssen. Darüber hinaus analysieren wir,
welche Konsequenzen die neuen Richtlinien für die Prüfer haben
könnten und ob sie tatsächlich zu einer Entlastung führen oder
möglicherweise neue administrative Herausforderungen mit sich
bringen. Besonders für Banken, die in Netzwerken arbeiten, könnte
der Aufwand zur rechtlichen und organisatorischen Umsetzung der
Erleichterungen größer sein als die Vorteile, die sie versprechen.
Abschließend behandeln wir die Frage, ob und wie weitere
Erleichterungen konkretisiert werden könnten. Die allgemeine
Auffassung ist, dass dies ein erster Schritt darstellt, während
gleichzeitig an der Anpassung zukünftiger Regelungen gearbeitet
wird, die speziell auf die Struktur der deutschen Bankenlandschaft
zugeschnitten sind.
aktuellen Aufsichtsmitteilungen der BaFin, die im November
veröffentlicht wurden und spezifische Erleichterungen für kleinere
Banken vorsehen. Diese Anpassungen sind besonders relevant für
Institute mit einer Bilanzsumme von bis zu 5 Milliarden Euro. Im
Gespräch mit unseren Gästen, Dr. Ulf Morgenstern und Christian
Klaus – ausgewiesenen Experten im Bereich der Regulierung von
Regionalbanken – gehen wir den Hintergründen dieser Neuerungen
nach, identifizieren, wer konkret betroffen ist, und analysieren
die möglichen Auswirkungen der neuen Richtlinien auf die
Bankenlandschaft. Zunächst erläutern wir den Kontext der
Mitteilung. Lange Zeit haben kleinere Institute darauf hingewiesen,
dass sie aufgrund ihrer Größe und geringeren Risiken nicht den
gleichen strengen regulatorischen Anforderungen ausgesetzt sein
sollten wie große Banken. Die jüngste Mitteilung kann daher als
eine Art „Weihnachtsgeschenk“ für Sparkassen und Volksbanken
betrachtet werden, das ihnen die Möglichkeit bietet, in bestimmten
Bereichen von Erleichterungen zu profitieren. Dies stellt einen
wichtigen Schritt dar, um das Prinzip der Proportionalität in der
Regulierung zu wahren und die spezifischen Gegebenheiten kleinerer
Institute zu berücksichtigen. Anschließend betrachten wir die neun
Bereiche, in denen diese Erleichterungen Anwendung finden können.
Besonders im Risikomanagement, im Compliance-Bereich und im
Auslagerungsmanagement werden Vereinfachungen eingeführt.
Beispielsweise wird im Kreditgeschäft eine Differenzierung zwischen
risikorelevanten und nicht risikorelevanten Kreditnehmern
vorgenommen, was den Prozess der Kreditvergabe und -überwachung
erheblich erleichtert. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass diese
Erleichterungen als Optionen und nicht als Pflicht umgesetzt werden
können, wodurch den Banken zusätzliche Flexibilität geboten wird.
Wir diskutieren zudem die praktische Relevanz dieser
Erleichterungen und welche Auswirkungen sie auf den Alltag der
Banken haben könnten. Die Klarstellung der BaFin, dass es sich
nicht um neue Anforderungen, sondern um eine Präzisierung
bestehender Regelungen handelt, hat in der Branche zusätzliche
Verunsicherung ausgelöst. Dennoch stellen diese Erleichterungen
einen Schritt in die richtige Richtung dar, auch wenn die
tatsächlichen Auswirkungen und der Nutzen von den Institutionen
sorgfältig geprüft werden müssen. Darüber hinaus analysieren wir,
welche Konsequenzen die neuen Richtlinien für die Prüfer haben
könnten und ob sie tatsächlich zu einer Entlastung führen oder
möglicherweise neue administrative Herausforderungen mit sich
bringen. Besonders für Banken, die in Netzwerken arbeiten, könnte
der Aufwand zur rechtlichen und organisatorischen Umsetzung der
Erleichterungen größer sein als die Vorteile, die sie versprechen.
Abschließend behandeln wir die Frage, ob und wie weitere
Erleichterungen konkretisiert werden könnten. Die allgemeine
Auffassung ist, dass dies ein erster Schritt darstellt, während
gleichzeitig an der Anpassung zukünftiger Regelungen gearbeitet
wird, die speziell auf die Struktur der deutschen Bankenlandschaft
zugeschnitten sind.
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