Photovoltaik und Betriebsausgabenabzug
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vor 4 Tagen
In dieser Folge des PodcaSteuerrecht diskutieren Frau Dr. Vera
Niestegge und Herr Dr. Christian Bohlmann zwei jüngere
Entscheidungen des Finanzgerichts Münster zum
Betriebsausgabenabzug bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb im
Rahmen des Betriebes einer Photovoltaikanlage.
Sowohl der Beschluss des Finanzgerichts Münster vom 21.10.2024
(Az. 1 V 1757/24 E;
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2024/1_V_1757_24_E_Beschluss_20241021.html
) als auch das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 06.11.2024
(Az. 7 K 105/24 E;
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2024/7_K_105_24_E_Urteil_20241106.html
) befassen sich mit der Frage, ob den Vorjahren zuzuordnende
Betriebsausgaben steuerlich berücksichtigungsfähig sind
abzugsfähig sind, obwohl sie zu einem Zeitpunkt abgeflossen sind,
zu dem die Einnahmen aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage
steuerfrei gestellt wurden, und inwieweit bzw. unter welchen
Voraussetzungen § 3c EStG im Kontext der Steuerbefreiung nach § 3
Nr. 72 EStG Anwendung findet.
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