„Polizei! Bitte folgen!“ So verhältst du dich richtig | Anwalt Christian Solmecke

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Beschreibung

vor 1 Woche
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----- HINWEIS: Für meinen geschilderten Fall ab 7:35 habe ich eine
wichtige Abgrenzung vergessen: Im Bereich nahe der Grenze haben
Zollbeamte das Recht, jederzeit Kontrollen durchzuführen
(vergleiche § 10 Abs. 1 ZollVG). Dabei können sowohl das Fahrzeug
als auch die Insassen durchsucht werden, ohne dass ein bestimmter
Anlass oder konkreter Verdacht einer Straftat vorliegen muss. Der
grenznahe Bereich erstreckt sich bis zu 30 km hinter der
Landgrenze. Daher durfte ich auch ohne Beschluss kontrolliert
werden. ----- Niemand von uns wäre gerne in der Situation, dass die
Polizei plötzlich vor einem fährt und einem dann zum Beispiel das
Signal gibt, dass der Polizei gefolgt werden soll. Doch genau das
kann passieren, auch auf der Autobahn. “Bitte folgen” ist dabei
nicht das einzige Signal, das die Polizei uns senden kann und dem
wir folgen müssen. Wir sehen uns an, welche Aufforderungen die
Polizei per Display an Autofahrer senden kann und was passiert,
wenn man diese Aufforderungen missachtet. Außerdem sehe ich mir an,
was genau die Polizei dann überhaupt darf. Also bleibt dran.
Eingeblendetes Urteil: https://openjur.de/u/601681.html § 36 StVO:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__36.html § 105 StPO:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__105.html
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Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner
Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT-
und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen
Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig
ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende,
Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als
Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und
als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch
erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. Virtueller
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