#152 Über 50% Einkommensteuer & 1% Vermögensteuer verfassungswidrig? (BVerfG: Halbteilungsgrundsatz)

#152 Über 50% Einkommensteuer & 1% Vermögensteuer verfassungswidrig? (BVerfG: Halbteilungsgrundsatz)

9 Minuten

Beschreibung

vor 5 Tagen

Diese Episode des Podcasts ist ein Audiomitschnitt aus dem
Youtube Video "Über 50% Einkommensteuer & 1% Vermögensteuer
verfassungswidrig? (BVerfG: Halbteilungsgrundsatz)".


Kann die Vermögensteuer wieder eingeführt werden? Und ist eine
Einkommensteuer über 50 % verfassungsrechtlich zulässig? In
diesem Video analysieren Steuerberater Prof. Dr. Christoph Juhn
und Rechtsanwalt Jan-Frederik Jarosch die zugrundeliegenden
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum
Halbteilungsgrundsatz und die rechtlichen Grundlagen der
Vermögensteuer. Erfahren Sie, warum die Vermögensteuer pausiert
wurde, wie sie reaktiviert werden könnte und welche Rolle die
Bewertung von Immobilien dabei spielt. Außerdem beleuchten sie,
warum eine Einkommensteuer über 50 % seit einem Urteil von 2005
rechtlich möglich ist.


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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.


Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater.
Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im
Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und
Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25
Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er
Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für
Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor
berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent
des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater)
und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge
Finanzbeamte fort.  In der Praxis hat er sich auf die
Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät
hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen,
Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine
Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen
in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die
laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und
Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer
Hand“.


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