Sind US-Drohneneinsätze via Ramstein verfassungswidrig?
22 Minuten
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Die Justizreporter*innen, der Jura Podcast der ARD-Rechtsredaktion direkt aus Karlsruhe. Wir berichten von den wichtigsten Gerichtsentscheidungen am Bundesverfassungsgericht, am Bundesgerichtshof, dem (…)
Beschreibung
vor 3 Tagen
Zwei jemenitische Staatsbürger klagen vor dem
Bundesverfassungsgericht. Ihre Verwandten wurden im Jemen bei einem
US-Kampfdrohneneinsatz getötet. Die USA nutzen die Drohnen zur
Tötung von Terroristen. Dabei kommen immer wieder Unbeteiligte ums
Leben. Zur Steuerung der Drohnen nutzen die US-Streitkräfte eine
Satelliten-Relaisstation auf der US-Air Base Ramstein in
Rheinland-Pfalz. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte die
Bundesrepublik schon verurteilt, sich durch geeignete Maßnahmen zu
vergewissern, dass eine Nutzung der Air Base durch die Vereinigten
Staaten nur im Einklang mit dem Völkerrecht stattfindet. Das
Bundesverwaltungsgericht sagt: Deutschland habe schon auf
"normalem" diplomatischem Weg genug getan. Dagegen wenden sich die
Beschwerdeführer. Nun hat das Bundesverfassungsgericht verhandelt.
Der Fall wirft spannende Fragen auf: Wie weit reichen die
Schutzpflichten Deutschlands gegenüber Menschen im Jemen? Wie sind
die Einsätze der USA zu bewerten? Und inwiefern ist Deutschland
verpflichtet, gegenüber seinem Bündnispartner USA "klare Kante" zu
zeigen? Die Justizreporter*innen Klaus Hempel und Egzona Hyseni
waren bei der Verhandlung vor Ort und haben unter anderem mit
Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human
Rights gesprochen, der die Kläger vor dem BVerfG vertritt.
Bundesverfassungsgericht. Ihre Verwandten wurden im Jemen bei einem
US-Kampfdrohneneinsatz getötet. Die USA nutzen die Drohnen zur
Tötung von Terroristen. Dabei kommen immer wieder Unbeteiligte ums
Leben. Zur Steuerung der Drohnen nutzen die US-Streitkräfte eine
Satelliten-Relaisstation auf der US-Air Base Ramstein in
Rheinland-Pfalz. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte die
Bundesrepublik schon verurteilt, sich durch geeignete Maßnahmen zu
vergewissern, dass eine Nutzung der Air Base durch die Vereinigten
Staaten nur im Einklang mit dem Völkerrecht stattfindet. Das
Bundesverwaltungsgericht sagt: Deutschland habe schon auf
"normalem" diplomatischem Weg genug getan. Dagegen wenden sich die
Beschwerdeführer. Nun hat das Bundesverfassungsgericht verhandelt.
Der Fall wirft spannende Fragen auf: Wie weit reichen die
Schutzpflichten Deutschlands gegenüber Menschen im Jemen? Wie sind
die Einsätze der USA zu bewerten? Und inwiefern ist Deutschland
verpflichtet, gegenüber seinem Bündnispartner USA "klare Kante" zu
zeigen? Die Justizreporter*innen Klaus Hempel und Egzona Hyseni
waren bei der Verhandlung vor Ort und haben unter anderem mit
Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human
Rights gesprochen, der die Kläger vor dem BVerfG vertritt.
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