Konstanzer CDU-Kreistagsfraktion wollte die Unterstützung der Seenotrettung an völkerrechtswidrige Bedingungen knüpfen.
Die Europäische Menschenrechtskonvention und die Genfer
Flüchtlingskonvention verbieten grundsätzlich die Rückführung von
Menschen in Staaten, in denen Menschenrechtsverletzungen drohen.
Erst im Februar dieses Jahres hatte das oberste italienische
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vor 3 Tagen
Die Europäische Menschenrechtskonvention und die Genfer
Flüchtlingskonvention verbieten grundsätzlich die Rückführung von
Menschen in Staaten, in denen Menschenrechtsverletzungen drohen.
Erst im Februar dieses Jahres hatte das oberste italienische
Berufungsgericht die Übergabe von Menschen an die sogenannte
libysche Küstenwache als Straftat eingestuft, da Libyen aufgrund
schwerer Menschenrechtsverletzungen wie Folter, Vergewaltigung und
Mord kein sicherer Ort sei. Das schert die Konstanzer
CDU-Kreistagsfraktion allerdings wenig und knüpft in einem
Beschlussantrag die weitere Unterstützung der
Seenotrettungsorganisation Sea Eye an völkerrechtswidrige
Pushbacks.
Flüchtlingskonvention verbieten grundsätzlich die Rückführung von
Menschen in Staaten, in denen Menschenrechtsverletzungen drohen.
Erst im Februar dieses Jahres hatte das oberste italienische
Berufungsgericht die Übergabe von Menschen an die sogenannte
libysche Küstenwache als Straftat eingestuft, da Libyen aufgrund
schwerer Menschenrechtsverletzungen wie Folter, Vergewaltigung und
Mord kein sicherer Ort sei. Das schert die Konstanzer
CDU-Kreistagsfraktion allerdings wenig und knüpft in einem
Beschlussantrag die weitere Unterstützung der
Seenotrettungsorganisation Sea Eye an völkerrechtswidrige
Pushbacks.
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