Verlustausgleich bis 31.12: Jetzt noch das Steuergeschenk nutzen!

Verlustausgleich bis 31.12: Jetzt noch das Steuergeschenk nutzen!

40 Minuten

Beschreibung

vor 1 Tag

Mein Weihnachtsgeschenk an Euch: Steuersparmeister Helmut
Moritz ist zu Gast bei der GELDMEISTERIN!


Nur um Steuern zu sparen sollte man kein Investment tätigen. Es
kann jedoch ein netter Nebeneffekt bei der
Wertpapier-Depotoptimierung zu Jahresende sein.


Seit einigen Jahren gibt es nämlich sowohl in Deutschland als
auch in Österreich die Möglichkeit realisierte Wertpapierverluste
mit anderen Kapitalgewinnen auszugleichen oder auch - zumindest
in Österreich - mit Zinserträgen und Dividenden .


Für Österreicher sei jetzt allerdings Eile geboten, etwaige
Rohrkrepierer aus dem Portfolio zu schmeißen um die realisierten
Verluste den realisierten Gewinnen im Börsenjahr 2024
 gegenzurechnen, erinnert Steuerberater Helmut Moritz. Denn
im Gegensatz zu Deutschland kann man in der Alpenrepublik
Verluste nicht ins nächste Jahr mitnehmen, um sie mit Gewinnen
2025 auszugleichen.  


Es mache durchaus auch Sinn einen Topaktie im Portfolio mit
vorübergehenden Verlust zu verkaufen und dann etwa ein Tag später
den gleichen Bestand zu kaufen. So lassen sich mit den Verlusten
andere Gewinne steuerreduzierend neutralisieren. Ob es sich hier
um eine Umgehung handelst sei rechtlich schwammig.


In Österreich unterscheidet man auch noch zwischen den Neubestand
und Altbestand. Lezteres sind Wertpapierkäufe vor 1.1.2011, bei
Forderungswertpapiere und Derivate vor 1.4.2012. Den steuerlich
ohnedies begünstigen Altbestand kann man nicht Gewinnen
gegenrechnen.


Man kann auch nur Gewinne und Verluste innerhalb einer
Steuerklasse ausgleichen. So kann man etwa Verluste, die dem
Sondersteuersatz von in Österreich 27,5 unterliegen nicht mit
jenen Gewinnen gegenrechnen, die der normalen Einkommensteuer
unterliegen. Dazu zählen CFD-Geschäfte oder auch Optionen, die
man gerne zur Währungsabsicherung verwendet .


Ebenso wenig kann man Sparzinsen, die mit 25 Prozent besteuert
werden oder Zuwendungen in Stiftungen Verlust aus Anleihen,
Aktien, Derivate etc.gegenrechnen.


In Deutschland sind pro Nase realisierte Gewinne bis 1000 Euro
KeSt-befreit. Auch das gibt es in Österreich nicht.


Vorsicht bei Fonds-Anteilen – hier sollte man am Besten noch vor
Weihnachten Verkauforders aufgeben, damit sie auch noch vor dem
31.12. durchgeführt werden. Wird die Order erst 2025 ausgeführt
ist es für den Verlustausgleich zu spät.


Frohe Weihnachten wünscht Julia Kistner, die sich zum großen Fest
freut, wenn ihr sie mit Likes, einem Gratisabo oder auch mit
positiver Mundpropaganda unterstützt.


Musik- & Soundrechte:
⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.geldmeisterin.com/index.php/musik-und-soundrechte/⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠


Risikohinweis: Dies sind keine Anlageempfehlungen. Julia Kistner
und ihr Podcast-Gast übernehmen keinerlei Haftung.


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Foto von Danil Aksenov auf Unsplash

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