3 haarsträubende Irrtümer der SBV im BEM
In der heutigen Podcast-Folge geht es um einen Streit über
Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nach einem Aufhebungsvertrag.
Die Klägerin behauptet, der Vertrag sei unter widerrechtlicher
Drohung abgeschlossen worden. Die Rechtsanwälte Tobias...
35 Minuten
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vor 15 Stunden
In der heutigen Podcast-Folge geht es um einen Streit über
Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nach einem
Aufhebungsvertrag. Die Klägerin behauptet, der Vertrag sei unter
widerrechtlicher Drohung abgeschlossen worden. Die Rechtsanwälte
Tobias Gerlach und Ansgar Dittmar betrachten den Fall, den das
Bundesarbeitsgericht entschieden hat und erläutern, was
Betriebsräte in diesem Fall tun sollten.
Themen der Episode:
Irrtum Nummer 1: Ich kann das BEM einklagen, wenn der
Arbeitgeber seiner Pflicht zu einem BEM einzuladen nicht
nachkommt.
Irrtum Nummer 2: Jeder, der will, kann bei dem BEM-Gespräch
dabei sitzen.
Irrtum Nummer 3: Es ist optional, ob das
Inklusion/Integrationsamt hinzugezogen wird
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Betriebliches Eingliederungsmanagement für die
SBV: https://www.waf-seminar.de/br403
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