Folge 353: Interne Revision und Ermessensspielräume beim Follow-up

Folge 353: Interne Revision und Ermessensspielräume beim Follow-up

Agiert die EU-Kommission konform zu den GIAS? (28:58 Min.)
29 Minuten
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Beschreibung

vor 1 Woche
Wie wichtig ein einheitliches Follow-up ist, wird einem immer dann
klar, wenn man die Auswirkungen eines Follow-up-Prozesses mit fast
uneingeschränkten Ermessensspielräumen für die Bearbeitenden
betrachtet. Als anschauliches Beispiel dient der Artikel "Umwelt?
Nicht so wichtig" aus der SZ vom 27.9.2024. Im Untertitel
formulieren die beiden Autoren Pascal Hansens und Harald Schumann:
"In Dutzenden Verfahren wurden EU-Staaten wegen Verstößen gegen das
Umweltrecht verurteilt – ohne ernsthafte Konsequenzen" Diesen Fall
habe ich auf die Interne Revision übertragen. Ich habe unterstellt,
die EU Kommission müsse sich den Global Internal Audit Standards
(GIAS) unterwerfen und habe ChatGPT gefragt, gegen welche der
Prinzipien und Standards die EU Kommission mit den in dem Artikel
beschriebenen Handlungen verstoßen würde. Nach anfänglichen Hürden
(man muss mit ChatGPT wirklich chatten), kam ein erstaunliches
Ergebnis zu Tage: Hier die Zusammenfassung der gesamten Analyse
Prinzip 1: Demonstrate Integrity: Die EU-Kommission zeigt mehrere
Abweichungen in Bezug auf Ehrlichkeit und ethisches Verhalten,
insbesondere durch mangelnde Transparenz und politisch motivierte
Entscheidungen. Prinzip 2: Maintain Objectivity: Es gibt
Abweichungen aufgrund politischer Einflussnahme, die die
Objektivität der Kommission beeinträchtigen. Prinzip 3: Demonstrate
Competency: Die Kommission scheint ihre Kompetenzen zur
Rechtsdurchsetzung nicht in vollem Umfang zu nutzen und hat bei der
kontinuierlichen Entwicklung der notwendigen Fähigkeiten versagt.
Prinzip 4: Exercise Due Professional Care: Es gibt Abweichungen in
Bezug auf die Sorgfalt und das kritische Urteilsvermögen der
Kommission bei der Durchsetzung von Umweltgesetzen. Wenn die
EU-Kommission also so wie eine Interne Revision den GIAS
unterliegen würde, bzw. verpflichtet wäre, diese einzuhalten, dann
würde man ihr wahrscheinlich die Funktionsfähigkeit absprechen. Aus
diesem Grund sollten für die Revisorinnen und Revisoren die
Ermessensspielräume im Follow-up Prozess nicht zu groß sein. Machen
Sie es besser als die EU-Kommission und sorgen Sie für ein
konsequentes Follow-up! Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören
und erfolgreiche Prüfungsprozesse! PS: Was hat ChatGPT falsch
gemacht?

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