Wie ist eigentlich das Leben in einer Massnahme nach Art. 59 StGB?
42 Minuten
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vor 3 Jahren
Schweizer Gerichte können eine stationäre
therapeutische Massnahme nach Art. 59 CH-StGB anordnen, wenn eine
Tatbegehung im Zusammenhang mit einer psychischen Störung steht.
Durch die Behandlung dieser Störung soll der Gefahr der Begehung
weiterer Straftaten durch die verurteilte Person begegnet werden.
Sie erfolgt in der Regel in einer geeigneten
forensisch-psychiatrischen Klinik oder in einer
Massnahmevollzugseinrichtung. Deutsche Massregelkliniken hat
Sabine Rückert im ZEIT-Podcast "Verbrechen" provokant
"Lebensversickerungsanstalt" genannt. Geht es wirklich kaum
vorwärts? Und wie genau sieht eine stationäre
forensisch-psychiatrische Behandlung aus? In dieser Folge
diskutieren Steffen Lau und Friederike Höfer über das Leben in
einer Massnahmeklinik.
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Hagen
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