Beschreibung

vor 3 Tagen

Fünftelregelung für Abfindungen:





Ab 2025 keine Anwendung mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren.


Steuerliche Entlastung erfolgt erst über die
Einkommensteuererklärung.


Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung:





Krankenversicherung: 66.150 € jährlich, 5.512,50 € monatlich.


Rentenversicherung: 96.600 € jährlich, 8.050 € monatlich.


Knappschaftliche Rentenversicherung: 118.800 € jährlich, 9.900 €
monatlich.


Erhöhung des Mindestlohns und Anpassung bei Minijobs:





Mindestlohn steigt auf 12,82 € pro Stunde.


Minijob-Grenze wird auf 556 € monatlich erhöht.


Midijob-Grenze liegt künftig zwischen 556,01 € und 2.000 €
brutto.


Anpassungen beim Elterngeld:





Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld wird auf 175.000
€ pro Jahr gesenkt.


Gilt für Kinder, die ab April 2025 geboren werden.


Elternzeit und Pflegezeit in Textform:





Anträge können ab 2025 digital (z. B. per E-Mail) gestellt
werden.


Elektronische Arbeitszeugnisse:





Erlaubt mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS), wenn
der Arbeitnehmer zustimmt.


Erleichterungen im Mutterschutzgesetz:





Pflicht zur anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung entfällt,
wenn der Ausschuss für Mutterschutz bereits passende Vorgaben
veröffentlicht hat.





Beitrag dazu: "Neuerungen im
Arbeitsrecht 2025"





Homepage:


⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Anwalt Arbeitsrecht in Berlin ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠





Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht


Christburger Str. 23, 10405 Berlin


E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de


Telefon: 030 74923060


Fax: 030 74923818


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