Änderungen im Arbeitsrecht im Jahr 2025
20 Minuten
Beschreibung
vor 3 Tagen
Fünftelregelung für Abfindungen:
Ab 2025 keine Anwendung mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren.
Steuerliche Entlastung erfolgt erst über die
Einkommensteuererklärung.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung:
Krankenversicherung: 66.150 € jährlich, 5.512,50 € monatlich.
Rentenversicherung: 96.600 € jährlich, 8.050 € monatlich.
Knappschaftliche Rentenversicherung: 118.800 € jährlich, 9.900 €
monatlich.
Erhöhung des Mindestlohns und Anpassung bei Minijobs:
Mindestlohn steigt auf 12,82 € pro Stunde.
Minijob-Grenze wird auf 556 € monatlich erhöht.
Midijob-Grenze liegt künftig zwischen 556,01 € und 2.000 €
brutto.
Anpassungen beim Elterngeld:
Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld wird auf 175.000
€ pro Jahr gesenkt.
Gilt für Kinder, die ab April 2025 geboren werden.
Elternzeit und Pflegezeit in Textform:
Anträge können ab 2025 digital (z. B. per E-Mail) gestellt
werden.
Elektronische Arbeitszeugnisse:
Erlaubt mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS), wenn
der Arbeitnehmer zustimmt.
Erleichterungen im Mutterschutzgesetz:
Pflicht zur anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung entfällt,
wenn der Ausschuss für Mutterschutz bereits passende Vorgaben
veröffentlicht hat.
Beitrag dazu: "Neuerungen im
Arbeitsrecht 2025"
Homepage:
Anwalt Arbeitsrecht in Berlin
Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christburger Str. 23, 10405 Berlin
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Telefon: 030 74923060
Fax: 030 74923818
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