Bundestag - Mutterschutz bei Fehlgeburten ausgeweitet

Bundestag - Mutterschutz bei Fehlgeburten ausgeweitet

5 Minuten

Beschreibung

vor 1 Monat

Bei einer Fehlgeburt hatten Frauen bislang erst Anspruch auf
Mutterschutz, wenn die Schwangerschaft schon weit fortgeschritten
war – nämlich ab der 24. Woche. Der Bundestag hat beschlossen,
diesen Anspruch auszuweiten. Die Änderungen im Detail.


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