
Bundestag - Mutterschutz bei Fehlgeburten ausgeweitet
5 Minuten
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Die Beiträge zur Sendung
Beschreibung
vor 1 Monat
Bei einer Fehlgeburt hatten Frauen bislang erst Anspruch auf
Mutterschutz, wenn die Schwangerschaft schon weit fortgeschritten
war – nämlich ab der 24. Woche. Der Bundestag hat beschlossen,
diesen Anspruch auszuweiten. Die Änderungen im Detail.
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"Bundestag - Mutterschutz bei Fehlgeburten ausgeweitet"
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