Schutz mittels Digital Services Act: Die Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten

Schutz mittels Digital Services Act: Die Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten

Mit Michael Terhörst von der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD)
55 Minuten

Beschreibung

vor 9 Monaten
Mit der Verabschiedung des Digital Services Act (DSA) und des
Digital Markets Act (DMA) wagte die EU-Kommission 2022 einen
Paradigmenwechsel. Sie schuf ein umfassendes Rahmenwerk, das Rechte
für Nutzer:innen digitaler Vermittlungsdienste – wie z. B. Social
Media Plattformen oder Marktplätze für private Angebote – gegenüber
den Anbietern dieser Dienste begründet. Der Schutz von Kindern und
Jugendlichen steht dabei besonders im Fokus, denn obwohl deren
Alltag und Sozialleben stark geprägt ist von Sozialen Medien, sind
diese Umgebungen alles andere als kindgerecht. Jugendgefährdende
Inhalte, denen schon kleine Kinder plötzlich und ohne Vorwarnung
ausgesetzt werden können, sind gefährlich. Es gibt aber auch
Straftäter, die im Netz Kontakt zu Minderjährigen aufbauen. Und
nicht zuletzt birgt die Nutzung digitaler Medien als solches schon
Risiken, etwa Störungen der geistigen und motorischen Entwicklung,
manifeste Suchterkrankungen, oder Schädigungen durch
gesundheitsgefährdende Trends, die über Social Media Verbreitung
finden. Es ist keine Lösung, Kindern und Jugendlichen die Nutzung
digitaler Medien zu verbieten. Dies schlösse sie aus der digitalen
Öffentlichkeit aus – und aus völliger Unerfahrenheit entstünde auch
kein nachhaltiger Schutz. Heranwachsende haben also nicht nur das
Recht auf Schutz ihrer Privatsphäre und Gesundheit, sondern auch
auf altersgerechte Teilhabe und Befähigung zu einem
selbstbestimmten Umgang mit digitalen Medien. Der Volljurist
Michael Terhörst leitet die neue, unabhängige Stelle zur
Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD). Im
Digitalgespräch beschreibt der Experte für Kinder- und
Jugendmedienschutz, welchen Gefahren Heranwachsende bei der Nutzung
von Online-Plattformen ausgesetzt sind, wer dafür zuständig ist,
sie davor zu schützen, und wie diese Stellen dabei vorgehen. Er
erklärt, wie gerade der DSA die Rechte von Kindern und Jugendlichen
stärken kann, warum nicht nur die Strafverfolgung im Einzelfall,
sondern auch die Erarbeitung verbindlicher Standards und
integrierter Schutzmechanismen wichtig ist und nennt konkrete
Möglichkeiten, digitale Dienste sicherer und jugendfreundlicher zu
machen. Mit den Gastgeberinnen Marlene Görger und Petra Gehring
diskutiert Terhörst, ob Online-Angebote insgesamt kindgerechter
werden müssen, welche gemeinsame Perspektive die EU-Mitgliedstaaten
auf das Thema haben - und welche konkreten Schritte nun nötig sind,
damit die Rechte Heranwachsender auf Schutz, Befähigung und
Teilhabe auch im digitalen Leben gewahrt werden können. Link zum
Originalbeitrag:
https://zevedi.de/digitalgespraech-062-michael-terhoerst Link zum
„Gefährdungsatlas“ der Bundeszentrale für Kinder- und
Jugendmedienschutz:
https://www.bzkj.de/bzkj/service/publikationen/gefaehrdungsatlas-digitales-aufwachsen-vom-kind-aus-denken-zukunftssicher-handeln-aktualisierte-und-erweiterte-2-auflage--197812
Link zur Working Group 6 des European Board for Digital Services:
https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/working-group-6-european-board-digital-services-protection-minors

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