Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Rechtsbelehrung 134

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Rechtsbelehrung 134

1 Stunde 33 Minuten

Beschreibung

vor 9 Monaten

In dieser Podcast-Folge widmen wir uns dem neuen
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Dieses Gesetz tritt
am 28. Juni 2025 in Kraft und wird weitreichende Auswirkungen auf
Unternehmen haben. Es betrifft alle, die „smarte“ Produkte
verkaufen oder E-Commerce-Dienste wie Onlineshops anbieten und
keine „Kleinstunternehmen“ sind.


Das Hauptziel des BFSG ist es, Menschen mit Behinderungen eine
gleichberechtigte Teilhabe an digitalen Inhalten und
Einkaufsmöglichkeiten zu ermöglichen. Für Unternehmen bedeutet
dies, dass sie verpflichtet sind, Barrierefreiheit umzusetzen und
eine entsprechende Erklärung bereitzustellen. So soll
sichergestellt werden, dass digitale Angebote für alle zugänglich
sind.
Unklarheiten und Fragen

Wie bei jedem neuen Gesetz gibt es auch beim BFSG viele offene
Fragen zur Reichweite seiner Anwendung und den damit verbundenen
Pflichten. Daher erläutern wir nicht nur die wichtigsten
Anforderungen des Gesetzes, sondern gehen auch auf rechtliche
Unklarheiten ein. Dabei beantworten wir unter anderem folgende
Fragen:


Wer genau ist vom BFSG betroffen und welche Online-Angebote
müssen angepasst werden?

Welche Ausnahmen gelten?

Mit welchen Rechtsfolgen ist zu rechnen?

Welche Anforderungen werden an die Barrierefreiheit gestellt?

Dankeschön

Ein herzliches Dankeschön an unsere Zuhörerinnen und Zuhörer für
die eingesandten Fragen. Wir hoffen Sie alle beantwortet zu
haben. Falls nicht oder falls Ihr Anmerkungen, Ergänzungen und
Kommentare habt, schreibt sie in die Kommentare.


Viel Vergnügen beim Zuhören!
Zeitmarken:


00:00 Einführung und Hintergrundinformationen
zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).


04:00 Ziele und Regelungsinhalte des neuen
Gesetzes.


05:00 Welche Produkte fallen unter das BFSG?


15:00 Regelungen für Webseiten, Online-Shops
und elektronische Dienstleistungen.


18:30 Gilt das BFSG auch für Online-Videos?


21:00 Indirekte Auswirkungen auf Datenschutz-
und Verbraucherinformationen?


30:00 Anforderungen an Registrierungs-,
Abonnement- und Buchungsformulare.


34:00 Müssen auch kostenfreie Angebote
barrierefrei sein?


40:00 Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen
(Weniger als 10 Mitarbeiter und maximal 2 Mio. Umsatz).


43:00 Was sind die WCAG-Richtlinien und wie
werden sie umgesetzt?


49:00 BFSG-Verordnung und Anforderungen an die
Barrierefreiheit (EN 301 549).


53:00 Neue Marktüberwachungsbehörde und
potenzielle rechtliche Konsequenzen.


01:10:00 Verpflichtung zur Bereitstellung
einer Barrierefreiheitserklärung.


01:11:00 Gilt das BFSG auch für Cookie-Banner?



Weiterführende Links


Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Verordnung zum BFSG (BFSGV).

 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

“European Accessibility Act” (EAA).

„Europäische Norm für digitale Barrierefreiheit für Produkte
und -Dienstleistungen der Informations- und
Kommunikationstechnologie” (EN 301 549).

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und WCAG 2.2.

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) für den
öffentlich-rechtlichen Bereich.

„Barrierefreie Gestaltung von User Interface-Elementen“ von
der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von
Informationstechnik und Knappschaft-Bahn-See.

Tipps zu Tests mit Screenreadern (speziell NVDA).

Chaosradio „Digitale Barrierefreiheit“ mit Marcus Richter.



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134 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

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