
Klage in Karlsruhe gescheitert: Der Soli bleibt
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Hier hören Sie in gut 25 Minuten die wichtigsten Nachrichten für den Norden. Aus Politik, Wirtschaft, Sport und Kultur. Das Topthema wird aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. In Gesprächen mit Korrespondenten und Interviews mit Experten oder Poli...
Beschreibung
vor 1 Monat
Der Solidaritätszuschlag darf erst einmal weiter erhoben werden.
Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karls´ruher
Richter wiesen damit eine Beschwerde von mehreren FDP-Politikern
zurück. Zur Begründung hieß es, da es immer noch strukturelle
Unterschiede zwischen Ost und West gebe, sei der Bedarf des Bundes
weiter vorhanden. Sogenannte Besserverdiener, Kapitalanleger und
Unternehmen müssen die Abgabe damit weiter zahlen. Der
geschäftsführende Finanzminister Kukies begrüßte die Karlsruher
Entscheidung. Damit sei Klarheit geschaffen für die Aufstellung des
Bundeshaushalts. Bayerns Finanzminister Füracker sprach dagegen von
einem enttäuschenden Ergebnis und forderte einen politischen
Fahrplan zum vollständigen Abbau des Solis.
Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karls´ruher
Richter wiesen damit eine Beschwerde von mehreren FDP-Politikern
zurück. Zur Begründung hieß es, da es immer noch strukturelle
Unterschiede zwischen Ost und West gebe, sei der Bedarf des Bundes
weiter vorhanden. Sogenannte Besserverdiener, Kapitalanleger und
Unternehmen müssen die Abgabe damit weiter zahlen. Der
geschäftsführende Finanzminister Kukies begrüßte die Karlsruher
Entscheidung. Damit sei Klarheit geschaffen für die Aufstellung des
Bundeshaushalts. Bayerns Finanzminister Füracker sprach dagegen von
einem enttäuschenden Ergebnis und forderte einen politischen
Fahrplan zum vollständigen Abbau des Solis.
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