
Folge 428 - Mankogeld
3 Minuten
Podcast
Podcaster
Dein Podcast für finanziellen Muskelaufbau

Berlin
Beschreibung
vor 5 Tagen
Wenn Mitarbeiter in einem Unternehmen mit der Kassenführung oder
Kassenabrechnung betraut sind, dann besteht ihre Aufgabe im
Entgegennehmen, Zählen und Aufbewahren von Firmengeldern.
Dies betrifft beispielsweise Menschen, die im Supermarkt an der
Kasse arbeiten. Treten bei der Kassenzählung Fehlbeträge auf,
kommt schnell die Frage auf, wer dafür haftet.
Hier kommt das sogenannte Mankogeld ins Spiel. Mankogeld ist auch
unter dem Begriff Fehlgeldentschädigung bekannt. Dabei handelt es
sich um einen zusätzlichen Betrag, den Arbeitgeber ihren
Arbeitnehmern zahlen. Die Fehlgeldentschädigung muss so bemessen
sein, dass der Arbeitnehmer aus ihr notfalls ein auftretendes
Manko voll abdecken kann.
Die Ursache eines Kassenmankos ist oftmals schwierig zu ergründen
oder nachzuweisen. Um unnötige Konflikte und Streitigkeiten
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vermeiden, kann
Mankogeld eingesetzt werden.
Es handelt sich demzufolge um eine Art Risikopuffer für
Mitarbeiter, die mit Geld oder Waren von hohem Wert umgehen. Die
Idee dahinter ist, dass Arbeitnehmer für kleinere Fehlbeträge
nicht haften müssen.
Auch andere Berufsgruppen können betroffen sein:
Lagermitarbeiter, wenn Fehlbeständen in einem Lager auftreten,
oder Transportfahrer bei Nichtauslieferung von Waren.
Für die Zahlung von Mankogeld ist der Abschluss einer
Mankovereinbarung wichtig. Diese dient es als Anreiz für
Mitarbeiter, sorgfältig mit den ihnen anvertrauten Geldern oder
Waren umzugehen. Bei der Festlegung des Mankogeldes werden
Risiko, Verantwortungsumfang und Höhe potenzieller Verluste
miteinbezogen.
Wichtig zu wissen ist, dass Mankogeld keine Entschädigung für
grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten darstellt.
In solchen Fällen kann der Arbeitgeber vollen Schadensersatz vom
Arbeitnehmer fordern. Alternativen zum Mankogeld können
Regelungen zur Haftungsbegrenzung oder der Abschluss einer
Diensthaftpflichtversicherung seitens des Arbeitnehmers sein.
Damit es klarer wird, habe ich noch ein Praxisbeispiel:
Kerstin arbeitet als Bedienung in einem Restaurant. Sie erhält
monatlich 200 Euro Mankogeld. In Ihrer Schicht wurden Speisen und
Getränke im Wert von 2.200 Euro verkauft. Der tatsächliche
Kassenbestand beträgt jedoch nur 2.140 Euro. Für die Differenz
von 60 Euro muss zunächst Kerstin aufkommen, weil er unterhalb
von 200 Euro liegt.
Für den Fall, dass der Fehlbetrag das monatliche Mankogeld
übersteigt, käme es auf die genaue Absprache in der
Mankovereinbarung an.
Ich wünsche Dir eine erfolgreiche Woche.
Weitere Episoden

3 Minuten
vor 1 Woche

72 Sekunden
vor 2 Wochen

2 Minuten
vor 3 Wochen

61 Sekunden
vor 1 Monat

67 Sekunden
vor 1 Monat
In Podcasts werben
Abonnenten
"Folge 428 - Mankogeld"
"Geldbewusst"
Kommentare (0)