Folge 429 - Erbmasse

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Beschreibung

vor 8 Monaten

Das Wort Erbmasse ist Dir bestimmt schon einmal begegnet. Doch
was ist darunter genau zu verstehen?


Neben Geldmitteln, Immobilien und Grundbesitz fallen auch andere
Wertgegenstände, Fahrzeuge, persönliche Dinge sowie
Eigentumsanteile unter die Erbmasse.


Im Umkehrschluss gehören jedoch auch alle offenen Forderungen
sowie Darlehen und Schulden zur Erbmasse, die wiederum vom
Gesamtvermögen abgezogen werden müssen.


Von der Erbmasse abzugsfähig sind die Kosten der Beantragung des
Erbscheines, Notar- und Grundbuchkosten. Kosten für eine
Bestattung können ebenso aus der Erbmasse heraus beglichen
werden. Im Falle einer Erbauseinandersetzung können Anwalts- und
Gerichtskosten das Erbe schmälern.


Die Erbmasse wird durch das zuständige Nachlassgericht
festgelegt. Nach Annahme einer Erbschaft haben die Erben
sämtliche Kosten, die mit der Nachlassabwicklung zusammenhängen,
zu bezahlen. Liegt der Wert der Erbschaft über dem
Steuerfreibetrag, dann muss der Erbe auch Erbschaftsteuer
bezahlen.


Wichtig zu wissen ist: Wenn Verbindlichkeiten und Schulden das
positive Vermögen des Erblassers übersteigen, sollte das Erbe
ausgeschlagen werden.

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