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Über diesen Podcast
Gegenstand der Vorlesung ist nach einer Einführung in das
Gesamtsystem des staatlichen Strafens der Allgemeine Teil des StGB
bzw. genauer: die allgemeinen Lehren von der Straftat
(vorsätzliches vollendetes Begehungsdelikt; Fahrlässigkeit;
Unterlassen; Versuch und Rücktritt; Täterschaft und Teilnahme;
Konkurrenzen). Die Lehrveranstaltungen zum Allgemeinen Teil des
Strafrechts sind dabei so konzeptioniert, dass bereits im ersten
Semester ein Grobüberblick über den gesamten Vorlesungsstoff
vermittelt wird, welchem im folgenden Semester Wiederholung und
Vertiefung von Einzelfragen nachfolgen. Auf diese Weise soll zum
einen im Wintersemester vermieden werden, dass die Grundstrukturen
durch zahlreiche Details (d.h. also schon sprichwörtlich: „Der Wald
durch zu viele Bäume“) undeutlich wird; zum anderen dient die
Veranstaltung Strafrecht II im Sommersemester zugleich als
Wiederholungsdurchgang.
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