Podcaster
Episoden
15.12.2025
15 Minuten
Vulgäre Kritik am Arbeitsplatz – reicht das für eine
Kündigung?
Mit Urteil vom 18.11.2025 (Az. 3 SLa
699/24) hat das Landesarbeitsgericht
Düsseldorf klargestellt:
Selbst grob formulierte, vulgäre Äußerungen gegenüber der
Schichtführung rechtfertigen nicht
automatisch eine Kündigung.
In dieser Folge von Einfach Recht – dem
Arbeitsrechts-Podcast analysiert
Rechtsanwalt Sandro Wulf, Fachanwalt für
Arbeitsrecht, die Entscheidung des LAG Düsseldorf im Detail und
ordnet sie in die bisherige Rechtsprechung von BAG
und Landesarbeitsgerichten ein.
Ein Arbeitnehmer soll seine Vorgesetzte in einer
Konfliktsituation mit drastischen Worten kritisiert haben. Der
Arbeitgeber kündigte.
Das LAG Düsseldorf entschied:
️ Kontext, Sprachgebrauch und Verhältnismäßigkeit
sind entscheidend.
️ Nicht jede vulgäre Äußerung ist eine kündigungsrelevante
Beleidigung.
️ Vor einer Kündigung ist regelmäßig
eine Abmahnung zu prüfen.
Abgrenzung zwischen zulässiger
Kritik und kündigungsrelevanter
Schmähkritik
Bedeutung des betrieblichen
Kontexts und sprachlicher Missverständnisse
Kündigung als ultima ratio
Einordnung in die ständige Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts
(vgl. u. a. BAG, st. Rspr. zur Schmähkritik und
Verhältnismäßigkeit)
LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.11.2025
– 3 SLa 699/24
BAG, ständige Rechtsprechung zur Abgrenzung
von Kritik und Beleidigung
(u. a. BAG, Urt. v. 10.12.2009 – 2 AZR 534/08; BAG, Urt. v.
24.11.2005 – 2 AZR 584/04)
Arbeitgeber und Unternehmer
HR-Abteilungen und Personalverantwortliche
Führungskräfte
Arbeitnehmer mit Konflikten im Arbeitsverhältnis
Rechtsanwälte Wulf & Collegen
Rechtsanwalt Sandro Wulf
Fachanwalt für Arbeitsrecht | Zertifizierter Mediator
Magdeburg & Stendal
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info@kanzlei-wulf.de
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LAG Düsseldorf 3 SLa 699/24
Abmahnung statt Kündigung
Schmähkritik Arbeitsrecht
Kündigung wegen Äußerung
Arbeitsrecht Podcast
Einfach Recht Sandro Wulf
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07.12.2025
21 Minuten
In dieser Folge erkläre ich die neue Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs vom 09.10.2025 –
C-110/24.
Der EuGH stellt klar: Fahrzeiten zwischen einem vom
Arbeitgeber vorgegebenen Treffpunkt (Sammelpunkt) und den
Einsatzorten sind Arbeitszeit. Und zwar auch dann,
wenn Arbeitnehmer nur mitfahren und nicht selbst fahren.
Diese Entscheidung betrifft zahlreiche Branchen – vom Handwerk
über Montage, Pflege, Gebäudereinigung, Technik bis hin zur
Logistik. Für Arbeitgeber ergeben sich
erhebliche Vergütungs-, Dokumentations- und
Compliance-Pflichten.
Ich erläutere, warum diese Entscheidung einen Wendepunkt
darstellt, welche finanziellen und organisatorischen Folgen
entstehen und welche Maßnahmen Arbeitgeber jetzt ergreifen
sollten.
Warum der EuGH die Fahrtzeit als Arbeitszeit einstuft
Was das Urteil für die Praxis bedeutet – und für welche
Branchen
Warum auch Mitfahrer jetzt Arbeitszeit „produzieren“
Verbindung zur Tyco-Rechtsprechung (C-266/14)
Auswirkungen auf Vergütung, Zeiterfassung und
Arbeitszeitkonten
Risiken für Arbeitgeber bei Nichtbeachtung
Konkrete Praxistipps zur rechtssicheren Umsetzung
Empfehlungen für die Anpassung von Verträgen, BVs und
Prozessen.
Wenn du Unterstützung bei der Prüfung eurer
Arbeitszeitmodelle,
der Zeiterfassung,
der Vertragsgestaltung oder
der rechtssicheren Umsetzung des
EuGH-Urteils benötigst, melde dich gern bei
uns.
Kontakt:
Rechtsanwälte Wulf & Collegen
info@kanzlei-wulf.de
www.kanzlei-wulf.de
Wir unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer deutschlandweit
bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.
Offizielle Quellen:
EUR-Lex (Volltext):
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:62024CJ0110
Curia – Gerichtshof der Europäischen
Union:
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=289210&doclang=DE
Fundstellen zum EuGH-Urteil (C-110/24)
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23.11.2025
15 Minuten
Online-AU nur per Fragebogen – fristlose Kündigung bestätigt (LAG
Hamm, 05.09.2025 – 14 SLa 145/25)“
Inhalt der Folge
In dieser Episode beleuchten wir die Entscheidung des
Landesarbeitsgerichts Hamm vom 05.09.2025 (14 SLa 145/25).
Kernfrage: Reicht eine Online-Krankschreibung ohne jeglichen
Arztkontakt aus – oder darf der Arbeitgeber fristlos kündigen?
Die Antwort des Gerichts ist klar: Eine vermeintliche AU ohne
Arztkontakt ist nicht nur wertlos, sondern kann eine fristlose
Kündigung rechtfertigen.
Worum geht’s konkret?
Online erworbene „Krankschreibung“ nur per Fragebogen
Kein Arztkontakt (weder Video, noch Telefon, noch persönlich)
Keine eAU bei der Krankenkasse
Starke optische Nachahmung des gelben Scheins
Bewusst irreführender Eindruck eines ärztlichen Attests
️ Die Kernaussagen des LAG Hamm
Täuschung über ärztliche Untersuchung = massive
Pflichtverletzung
Beweiswert erschüttert, wenn kein ärztlicher Kontakt
stattfand
Fristlose Kündigung wirksam, Abmahnung entbehrlich
Vertrauensbruch steht im Mittelpunkt
Telemedizin ist nur wirksam, wenn echte ärztliche
Untersuchung stattfindet
Relevanz für die Praxis
AUs aus Online-Portalen kritisch prüfen
eAU-Abgleich konsequent durchführen
Verdachtsmomente dokumentieren
Sofortige Rückfragen an den Arbeitnehmer
Bei Täuschung fristlose Kündigung rechtlich haltbar
Kontakt
️ Fragen zur Folge?
Sende mir gerne eine Nachricht an: info@kanzlei-wulf.de
Mehr Inhalte findest du auf: www.kanzlei-wulf.de
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09.11.2025
21 Minuten
Darf die Bundesregierung den Mindestlohn einfach auf 13,90 €
erhöhen, obwohl das Mindestlohngesetz eine Orientierung an der
Tarifentwicklung verlangt?
In dieser Folge erklärt Rechtsanwalt, Fachanwalt für
Arbeitsrecht Sandro Wulf, warum die
Entscheidung der Mindestlohnkommission juristisch auf wackeligen
Füßen steht, welche Kritik Fachleute wie Prof. Dr.
Christian Picker äußern – und weshalb Arbeitgeber
den neuen Mindestlohn zahlen, aber unter
Vorbehalt sollten.
Themen:
Rechtmäßigkeit der Mindestlohnerhöhung 2026/2027
§ 9 MiLoG: nachlaufende Orientierung an Tariflöhnen
EU-Mindestlohnrichtlinie 2022/2041 – keine unmittelbare
Wirkung
Risiken bei Nichtzahlung (§ 21 MiLoG, § 266a StGB)
Praktische Arbeitgebertipps und Musterverfahren
Jetzt reinhören und rechtlich sicher bleiben!
️ www.kanzlei-wulf.de
Mail: info@kanzlei-wulf.de
Tags / Keywords:
Mindestlohn 2026, MiLoG, Arbeitsrecht, Sandro Wulf, Arbeitgeber,
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Recht, Arbeitsrecht
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02.11.2025
5 Minuten
BAG kippt 25 %-Mythos: Probezeit bei Befristung ist
Einzelfall
Datum: 30. Oktober 2025
️ Urteil: BAG – 2 AZR 160/24
Darum geht’s in dieser Folge:
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Eine starre Grenze von
25 % für die Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen gibt es
nicht mehr!
In dieser Episode erkläre ich, warum das Urteil ein Wendepunkt
für HR und Arbeitgeber ist – und wie du künftig rechtssicher und
flexibel Probezeiten gestalten kannst.
Kernpunkte der Folge:
Kein fester Prozentsatz mehr – das BAG schafft Klarheit
Was zählt: Dauer, Komplexität und Einarbeitungszeit
4 Monate Probezeit bei 12 Monaten Befristung sind zulässig
So begründest du deine Probezeit künftig rechtssicher
Wichtige Vertragsformulierungen für die Praxis
Was das für Arbeitgeber bedeutet:
Das Urteil bringt mehr Flexibilität, aber auch mehr
Verantwortung. HR-Abteilungen sollten Probezeiten jetzt bewusst
gestalten und dokumentieren, um Streit zu vermeiden.
Kontakt:
Fragen zur arbeitsrechtlichen Gestaltung von Verträgen?
️ info@kanzlei-wulf.de
Mehr dazu auch im Blog unter www.kanzlei-wulf.de
Einfach Recht – der Podcast für Arbeitgeber und
HR
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Sandro Wulf
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Zertifizierter
Mediator
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Über diesen Podcast
Die moderne Arbeitswelt im deutschen Arbeitsrecht. Hier geht es um
Themen rund ums Verhältnis des Arbeitgebers, Mitarbeiter,
Betriebsrat, Personalrat und weiterer Beteiligter. Aktuelle
Tendenzen in der Rechtsprechung, der Gesetzgebung und Gestaltung
von Arbeitsverhältnissen.
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