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Die Vorlesung Strafrecht BT I behandelt aus dem Besonderen Teil
sämtliche Delikte mit Ausnahme der Vermögensdelikte (welche Stoff
der Vorlesung BT II sind). Damit sind herausragend
prüfungsrelevante Gegenstände (etwa die Tötungs- und
Körperverletzungsdelikte) mit solchen vereint, die in Ausbildung
und Prüfung eine tendenziell untergeordnete Rolle spielen, im
Staatsexamen aber dennoch nicht vollständig vernachlässigt werden
dürfen. Eine "mittlere" Rolle nehmen etwa die Aussage, die
Straßenverkehrs- oder die Brandstiftungsdelikte ein. In der
Veranstaltung wird dem durch eine unterschiedlich detaillierte
Behandlung der einzelnen Materien Rechnung getragen. Es ist
geplant, in der ersten (guten) Vorlesungshälfte die Grundstrukturen
des gesamten Vorlesungsstoffs abzuschließen. In der zweiten Hälfte
des Semesters sollen dann wichtige Einzelfragen schwerpunktmäßig
und anhand von Fällen vertieft werden, um den Stoff insgesamt nicht
nur abstrakt, sondern auch anwendungsbezogen einzuüben.
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