Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio

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Wirtschaftsnews vom 16. Dezember 2025
16.12.2025
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland      Thema heute:     Kostenfalle Roaming bei Telefonaten im außereuropäischen Ausland   Dass mobiles Telefonieren im nichteuropäischen Ausland durch Roaming ein teures Vergnügen sein kann, hat der eine oder andere schon schmerzlich erfahren. Zu den Kostenfallen beim Roaming gehören auch Rufumleitungen zur Mailbox, wenn man im Ausland unterwegs ist. Die Funktion „bedingte“ oder „absolute“ Rufumleitung zur Mailbox bestimmt dabei, ob Ihnen Kosten entstehen, erfährt man beispielsweise bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen.  Während bei der absoluten Rufumleitung alle eingehenden Anrufe kostenfrei auf die Mailbox umgeleitet werden, auch wenn das Handy eingeschaltet und empfangsbereit ist, wird bei der „bedingten“ Rufumleitung der Anruf nur dann auf die Mailbox weitergeleitet, wenn niemand abhebt, das Handy besetzt ist, ausgeschaltet ist oder nicht im Netz eingebucht ist. Und hier lauert die Kostenfalle, die im außereuropäischen Ausland schnell ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen kann. Denn wenn man sich im Nicht-EU-Ausland aufhält, zahlt man als Angerufener gleich mehrfach. Für die Weiterleitung des Anrufs ins ausländische Netz, für die Umleitung zurück auf die deutsche Mailbox und schließlich für das Abhören der Mailbox. Da können schnell einige Euro pro Minute anfallen. Was tun?   Schalten Sie bei einer Reise ins nichteuropäische -Ausland Ihr Handy bereits in Deutschland aus oder stellen Sie noch hierzulande die „absolute“ Rufumleitung ein. Doch hier lauert eine neue Falle, die ich nur durch Zufall entdeckt habe. Bei den meisten deutschen Anbietern lassen sich durch den Code ##002# alle Rufumleitungen deaktivieren. Zumindest theoretisch. Wir haben allerdings bei einem Gerät, das mit einer SIM-Karte von BLAU betrieben wurde, eine merkwürdige Feststellung gemacht. Die Mobilbox sprang, trotz der Code-Eingabe und einer Bestätigung auf dem Display, weiterhin an. Eine Nachfrage bei der zu Telefonica gehörenden Pressestelle mit Hinweis auf diese Fehlfunktion wurde nach 6 Tagen durch den Service mit dem Hinweis beantwortet, man müsse nur ##002# wählen. Dazu muss man nichts mehr sagen! Der entscheidende Tipp kam übrigens von T-Mobile. Es lag am Gerät. Apple hat kürzlich die Funktion Live-Voicemail bei iPhones aktiviert, die nur im Gerät, aber nicht mit dem Code abschaltbar ist. Wieso man das bei BLAU nicht wusste, ist mir ein Rätsel. Dank T-Mobile blieb uns jedenfalls ein BLAU-ES Kostenwunder erspart!     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20251216_kvp.mp3
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Wirtschaftsnews vom 12. Dezember 2025
12.12.2025
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:  Etihad Airways? Nie wieder! Teil 2   Die meisten von Ihnen haben vermutlich in der vergangenen Woche meine persönlichen Erfahrungen mit Etihad Airways von Frankfurt – Terminal 2 - über Abu Dhabi nach Colombo und zurück gehört. Ich hatte angekündigt, dass es eine Fortsetzung geben wird. Hier ist sie. Im Terminal 2 wollten wir als Business Class Passagiere bis zum Abflug eine Business Lounge nutzen. Zwar ist Frankfurt Deutschlands größter Airport, in Europa auf Platz 4 und weltweit auf Platz 15, eine Lounge von Etihad Airways sucht mal allerdings dort vergebens. Also wieder mal Anruf bei Etihad. Antwort: Nein wir haben keine eigene Lounge. So schlau war ich auch ohne den Anruf. Aber Sie können in eine andere Lounge im Terminal 2 gehen, hieß es. Eine Lounge liegt VOR der Sicherheitskontrolle, die Nutzung wäre ziemlich unsinnig, weil man nie weiß, wie lange die Kontrollen dauern, die andere liegt dahinter. Den Versuch, schriftlich in einem Etihad-Chat herauszubekommen, was es mit der anderen, der Lufthansa Priority Lounge, auf sich hat und vor allem mit dem Hinweis, dass man teilweise – trotz Business-Ticket – diese auch noch extra bezahlen muss, habe ich nach 90 Minuten aufgegeben. Ich habe bis heute nicht herausfinden können, ob mich da ein Mensch aus Fleisch und Blut für dumm verkaufen wollte, oder ob es ein Chatbot war. Die Tatsache, dass immer wieder die gleiche Frage kam, spricht für Letzteres, macht es aber nicht besser! Auch die Antwort, dass Inhaber „berechtigter Tickets der Business Class kostenlosen Lounge-Zugang genießen, der Zugang für Etihad Guests je nach Status variiere“, hat meine konkrete Frage, ob UNSERE Tickets dazu berechtigen, nicht beantwortet. Falls nicht, hätten wir nämlich pro Person 49 Euro Aufpreis zahlen müssen. Da der Etihad Mitarbeiter oder Chatbot intellektuell nicht in der Lage war, aufgrund unseres Buchungscodes festzustellen, welche Business-Klasse es war, haben wir drauf verzichtet. Mittlerweile weiß ich, wir wären berechtigt gewesen. In Abu Dhabi waren wir es. In Frankfurt haben wir auf die Business-Lounge verzichtet. Rein interessehalber habe ich bei der Lufthansa nachfragt, wie man es dort handhabt! Die Antwort war wie erwartet. Wer ein Businessticktet für einen Lufthansa Flug hat, der kann die Business-Lounge ohne Wenn und Aber nutzen. Egal, wie teuer das Ticket im Einzelfall war. Genau so sollte es auch sein!      Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20251212_kvp.mp3
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Wirtschaftsnews vom 09. Dezember 2025
09.12.2025
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:    Feuergefahr in der Adventszeit: So sind Verbraucher richtig abgesichert - Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche Policen jetzt besonders wichtig sind     DEN Reim kennen wir alle: Advent, Advent, ein Lichtlein brennt. Erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier, dann steht das Christkind vor der Tür". Und wenn es ganz dumm läuft, dann steht auch die Feuerwehr vor der Tür. Draußen wird es früher dunkel – drinnen sorgen Kerzen, Lichterketten und Co. für gemütliches Licht. Doch was Behaglichkeit schafft, kann schnell gefährlich werden. „Wenn Weihnachtsdekoration Feuer fängt, ist keineswegs sicher, dass die Versicherung den Schaden vollständig ersetzt. Kerzen oder andere offene Flammen sollten daher niemals unbeaufsichtigt bleiben“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Um im Ernstfall finanziell geschützt zu sein, zählen die Privathaftpflicht-, die Wohngebäude- und bei hochwertiger Einrichtung auch die Hausratversicherung zu den wichtigsten Absicherungen. Gerät der Weihnachtsbaum in Brand und verursacht zusätzlich Schäden in der Nachbarwohnung, springt die Privathaftpflichtversicherung ein – vorausgesetzt, der Schaden wurde etwa durch Fahrlässigkeit ausgelöst. Die empfohlene Deckungssumme liegt bei mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Wer auf diesen Versicherungsschutz verzichtet, riskiert im Schadenfall hohe Zahlungsverpflichtungen, da man mit dem eigenen Einkommen und Vermögen haftet. Für Mieter spielt die Privathaftpflichtversicherung eine zentrale Rolle – insbesondere, wenn Mietsachen durch einen solchen Brand beschädigt werden. Dazu zählen fest verbaute Bestandteile wie Böden, Einbauküchen oder Badewannen. „Mieterinnen und Mieter sollten prüfen, ob ihre Privathaftpflichtversicherung Mietsachschäden in ausreichender Höhe abdeckt – auch an Gebäuden, Grundstücken und Wohnräumen“, sagt der BdV. Für Eigentümer ist eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar, da sie die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau nach Feuer- oder Löschwasserschäden am Gebäude übernimmt. Das gilt beispielsweise für Türen, Wände oder fest verklebte Parkettböden. Die Hausratversicherung kommt für Schäden durch Feuer oder Löschwasser auf, die am beweglichen Inventar entstehen – also beispielsweise an Möbeln, Kleidung oder auch Geschenken. Eine solche Police ist sinnvoll, wenn der Hausrat nicht ohne Weiteres aus eigenen Mitteln ersetzt werden könnte, ohne den Lebensstandard zu gefährden. Damit Versicherte im Schadenfall keine Kürzungen ihrer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung hinnehmen müssen, sollten ihre Verträge einen Verzicht auf den sogenannten Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls enthalten     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20251209_kvp.mp3
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Wirtschaftsnews vom 05. Dezember 2025
05.12.2025
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:    Etihad Airways? Nie wieder!     Wie heißt es so schön? Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen. Oftmals aber nichts Gutes. Das geht uns Journalisten genauso wie „normalen“ Reisenden. Und bei Fluggesellschaften ist es mittlerweile wohl ähnlich wie bei Onlineshops. Man fragt sich häufig, woher die vielen guten Bewertungen kommen. Uns ging das so mit Etihad Airways. Aufgrund vieler Empfehlungen haben wir für eine Reise nach Sri Lanka die Flüge mit Etihad Airways gebucht. Flüge deshalb, weil wir Hin – und Rückflug wegen der langen Strecke mit Zwischenstopp in Abu Dhabi umgesetzt haben. Und wir haben bereits im Juli für die Reise im November Business-Class gebucht, um uns nicht wie Ölsardinen zu fühlen. Für vier Familienmitglieder vier benachbarte Sitze. So weit, so gut. Durch Zufall fiel einen Monat vor der Abreise auf, dass Etihad nicht nur – ohne jegliche Information an uns - den Flug eine halbe Stunde vorverlegt hat, bei einem Familienmitglied war auch - wie von Zauberhand- die Sitzplatzreservierung verschwunden. Anruf bei Etihad in Frankfurt: Den Platz hat jetzt ein alleinreisendes Kind und nein, wir machen das NICHT rückgängig. Bei einem Anruf 15 Minuten später bekamen wir dann von einem anderen Etihad-Mitarbeiter zu hören, es haben einen „Aircraft-Change“ gegeben, also es wird ein anderer Flieger. Da war klar, dass man uns belogen hat. Übrigens saß auf der angeblich getauschten Maschine, die natürlich NICHT getauscht wurde, kein alleinreisendes Kind, sondern ein vergnügtes Ehepaar. Die hatten wohl gute Beziehungen zu Etihad. Natürlich versucht mal als Journalist dann, die Pressestelle in Deutschland zu kontaktieren. Gibt es nicht. Der Versuch, über Etihad Regional weiterzukommen, scheiterte an einer nicht existenten Mailadresse. Nennt man wohl Abschotten. Nach zwei weiteren Recherchestunden bekamen wir auf Umwegen die Mailadresse der Pressestelle in Abu Dhabi heraus. Auf die dreiseitige Mail von Anfang Oktober haben wir bis heute keine Antwort bekommen. Kundenbeschwerden scheint man bei Etihad nicht besonders zu schätzen. Das waren übrigens noch nicht alle unsere Erfahrungen mit Etihad Airways. Nächste Woche gibt es weitere Informationen zu dieser – von wem auch immer - hochgelobten Fluglinie! Übrigens: Dass Etihad Airways laut eigener Pressemitteilung vom 27. November 2025 im AirHelp Score zu einer der weltweit besten Fluggesellschaften gekürt wurde, ist zumindest für uns kaum nachvollziehbar! Aber wer weiß, wer da wen kennt. Wir sagen jedenfalls: Etihad Airways? Nie wieder!     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20251205_kvp.mp3
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Wirtschaftsnews vom 02. Dezember 2025
02.12.2025
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:        Laub vom Nachbargrundstück: Wie viel ist zu viel?   Es kommt immer wieder zu Streitigkeiten unter Nachbarn, wenn Laub vom Nachbargrundstück in den eigenen Garten weht: Was vielen Hausbesitzern nicht bewusst ist:  Sie müssen dies in den meisten Fällen hinnehmen - selbst wenn die herübergewehten Blätter ab und zu die Dachrinne verstopfen. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Blätter, Nadeln und Zapfen halten sich nicht an Zäune und Grenzen: Der Wind weht sie auch auf benachbarte Grundstücke. "Das ist jedoch kein Grund, sie zurückzuwerfen oder zu verlangen, dass die störenden Bäume beseitigt werden", sagt man bei bei der R+V Versicherung. Die Betroffenen müssen das fremde Laub selbst entfernen und entsorgen - sofern es die Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigt, ergänzt man: "Einen Gärtner oder Reinigungsdienst zu beauftragen und die Rechnung an den Nachbarn zu schicken, geht in den meisten Fällen nicht."  Abstand und Umgebung zählen Doch wann gilt eine Beeinträchtigung als wesentlich? Das kommt auf den jeweiligen Fall an, erklärt man bei der R+V. Stehen an der Grundstücksgrenze viele Bäume, fällt eine erhebliche Laubmenge an. Wenn dadurch die Dachrinne regelmäßig verstopft, kann das eine wesentliche Beeinträchtigung sein. "Ein solcher Fall ist jedoch eher die Ausnahme", heißt es weiter. In den meisten Fällen muss der Nachbar das Laub hinnehmen. Wichtig für die Entscheidung sind zudem Abstand und Umgebung. Bäume und Sträucher dürfen beispielsweise nicht zu dicht an der Grundstücksgrenze stehen. Für stark wachsende Gehölze wie Linden, Pappeln oder Rotbuchen gilt vielerorts ein Mindestabstand von vier Metern zum benachbarten Garten. Zudem wird Laub in einer Stadt anders gewertet als auf dem Land: In dicht bebauten Wohngebieten ist es eher ortsüblich und damit zumutbar, dass sich im Herbst die Blätter über Grundstücksgrenzen hinweg verteilen. Ausgleichszahlungen möglich Wenn die Bäume und Sträucher erst vor kurzem - unter Missachtung der landesrechtlichen Abstandsregeln - an der Grundstücksgrenze gepflanzt wurden, können Betroffene unter Umständen Nachbesserung verlangen. Das kann etwa bedeuten, dass überhängende Äste beschnitten oder der Baum ganz beseitigt wird. Allerdings gibt es dafür Fristen, in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel beträgt diese sechs Jahre. Bei älteren Bäumen kann es unter Umständen Ausgleichszahlungen für die Belastung geben. Auch eine Entschädigung für die Reinigung einer regelmäßig verstopften Dachrinne ist mitunter möglich. Für stark überhängende Äste gilt unter Umständen das sogenannte Selbsthilferecht. Greift es, darf man die Äste abschneiden.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20251202_kvp.mp3
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