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16.12.2025
1 Minute
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute: Kostenfalle Roaming bei
Telefonaten im außereuropäischen Ausland
Dass mobiles Telefonieren im nichteuropäischen Ausland durch
Roaming ein teures Vergnügen sein kann, hat der eine oder andere
schon schmerzlich erfahren. Zu den Kostenfallen beim Roaming
gehören auch Rufumleitungen zur Mailbox, wenn man im Ausland
unterwegs ist. Die Funktion „bedingte“ oder „absolute“
Rufumleitung zur Mailbox bestimmt dabei, ob Ihnen Kosten
entstehen, erfährt man beispielsweise bei der Verbraucherzentrale
Niedersachsen.
Während bei der absoluten Rufumleitung alle eingehenden Anrufe
kostenfrei auf die Mailbox umgeleitet werden, auch wenn das Handy
eingeschaltet und empfangsbereit ist, wird bei der „bedingten“
Rufumleitung der Anruf nur dann auf die Mailbox weitergeleitet,
wenn niemand abhebt, das Handy besetzt ist, ausgeschaltet ist
oder nicht im Netz eingebucht ist. Und hier lauert die
Kostenfalle, die im außereuropäischen Ausland schnell ein großes
Loch in die Urlaubskasse reißen kann.
Denn wenn man sich im Nicht-EU-Ausland aufhält, zahlt man als
Angerufener gleich mehrfach. Für die Weiterleitung des Anrufs ins
ausländische Netz, für die Umleitung zurück auf die deutsche
Mailbox und schließlich für das Abhören der Mailbox. Da können
schnell einige Euro pro Minute anfallen.
Was tun? Schalten Sie bei einer Reise
ins nichteuropäische -Ausland Ihr Handy bereits in Deutschland
aus oder stellen Sie noch hierzulande die „absolute“ Rufumleitung
ein. Doch hier lauert eine neue Falle, die ich nur durch Zufall
entdeckt habe. Bei den meisten deutschen Anbietern lassen sich
durch den Code ##002# alle Rufumleitungen deaktivieren.
Zumindest theoretisch.
Wir haben allerdings bei einem Gerät, das mit einer SIM-Karte von
BLAU betrieben wurde, eine merkwürdige Feststellung gemacht. Die
Mobilbox sprang, trotz der Code-Eingabe und einer Bestätigung auf
dem Display, weiterhin an. Eine Nachfrage bei der zu Telefonica
gehörenden Pressestelle mit Hinweis auf diese Fehlfunktion wurde
nach 6 Tagen durch den Service mit dem Hinweis beantwortet, man
müsse nur ##002# wählen. Dazu muss man nichts mehr sagen! Der
entscheidende Tipp kam übrigens von T-Mobile. Es lag am Gerät.
Apple hat kürzlich die Funktion Live-Voicemail bei iPhones
aktiviert, die nur im Gerät, aber nicht mit dem Code abschaltbar
ist. Wieso man das bei BLAU nicht wusste, ist mir ein Rätsel.
Dank T-Mobile blieb uns jedenfalls ein BLAU-ES Kostenwunder
erspart!
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12.12.2025
1 Minute
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute: Etihad Airways? Nie wieder! Teil
2
Die meisten von Ihnen haben vermutlich in der vergangenen
Woche meine persönlichen Erfahrungen mit Etihad Airways von
Frankfurt – Terminal 2 - über Abu Dhabi nach Colombo und zurück
gehört. Ich hatte angekündigt, dass es eine Fortsetzung geben
wird. Hier ist sie.
Im Terminal 2 wollten wir als Business Class Passagiere bis zum
Abflug eine Business Lounge nutzen. Zwar ist Frankfurt
Deutschlands größter Airport, in Europa auf Platz 4 und weltweit
auf Platz 15, eine Lounge von Etihad Airways sucht mal allerdings
dort vergebens.
Also wieder mal Anruf bei Etihad. Antwort: Nein wir haben keine
eigene Lounge. So schlau war ich auch ohne den Anruf. Aber Sie
können in eine andere Lounge im Terminal 2 gehen, hieß es.
Eine Lounge liegt VOR der Sicherheitskontrolle, die Nutzung wäre
ziemlich unsinnig, weil man nie weiß, wie lange die Kontrollen
dauern, die andere liegt dahinter. Den Versuch, schriftlich in
einem Etihad-Chat herauszubekommen, was es mit der anderen, der
Lufthansa Priority Lounge, auf sich hat und vor allem mit dem
Hinweis, dass man teilweise – trotz Business-Ticket – diese auch
noch extra bezahlen muss, habe ich nach 90 Minuten aufgegeben.
Ich habe bis heute nicht herausfinden können, ob mich da ein
Mensch aus Fleisch und Blut für dumm verkaufen wollte, oder ob es
ein Chatbot war. Die Tatsache, dass immer wieder die gleiche
Frage kam, spricht für Letzteres, macht es aber nicht besser!
Auch die Antwort, dass Inhaber „berechtigter Tickets der Business
Class kostenlosen Lounge-Zugang genießen, der Zugang für Etihad
Guests je nach Status variiere“, hat meine konkrete Frage, ob
UNSERE Tickets dazu berechtigen, nicht beantwortet.
Falls nicht, hätten wir nämlich pro Person 49 Euro Aufpreis
zahlen müssen. Da der Etihad Mitarbeiter oder Chatbot
intellektuell nicht in der Lage war, aufgrund unseres
Buchungscodes festzustellen, welche Business-Klasse es war, haben
wir drauf verzichtet. Mittlerweile weiß ich, wir wären berechtigt
gewesen. In Abu Dhabi waren wir es. In Frankfurt haben wir
auf die Business-Lounge verzichtet.
Rein interessehalber habe ich bei der Lufthansa nachfragt, wie
man es dort handhabt! Die Antwort war wie erwartet. Wer ein
Businessticktet für einen Lufthansa Flug hat, der kann die
Business-Lounge ohne Wenn und Aber nutzen. Egal, wie teuer das
Ticket im Einzelfall war. Genau so sollte es auch sein!
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09.12.2025
1 Minute
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute:
Feuergefahr in der Adventszeit: So sind Verbraucher richtig
abgesichert - Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche
Policen jetzt besonders wichtig sind
DEN Reim kennen wir alle: Advent, Advent, ein Lichtlein
brennt. Erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier, dann steht
das Christkind vor der Tür". Und wenn es ganz dumm läuft, dann
steht auch die Feuerwehr vor der Tür.
Draußen wird es früher dunkel – drinnen sorgen Kerzen,
Lichterketten und Co. für gemütliches Licht. Doch was
Behaglichkeit schafft, kann schnell gefährlich werden. „Wenn
Weihnachtsdekoration Feuer fängt, ist keineswegs sicher, dass die
Versicherung den Schaden vollständig ersetzt. Kerzen oder andere
offene Flammen sollten daher niemals unbeaufsichtigt bleiben“,
sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Um im Ernstfall
finanziell geschützt zu sein, zählen die Privathaftpflicht-, die
Wohngebäude- und bei hochwertiger Einrichtung auch die
Hausratversicherung zu den wichtigsten Absicherungen.
Gerät der Weihnachtsbaum in Brand und verursacht zusätzlich
Schäden in der Nachbarwohnung, springt die
Privathaftpflichtversicherung ein – vorausgesetzt, der Schaden
wurde etwa durch Fahrlässigkeit ausgelöst. Die empfohlene
Deckungssumme liegt bei mindestens 15 Millionen Euro pauschal für
Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Wer auf diesen
Versicherungsschutz verzichtet, riskiert im Schadenfall hohe
Zahlungsverpflichtungen, da man mit dem eigenen Einkommen und
Vermögen haftet. Für Mieter spielt die
Privathaftpflichtversicherung eine zentrale Rolle – insbesondere,
wenn Mietsachen durch einen solchen Brand beschädigt werden. Dazu
zählen fest verbaute Bestandteile wie Böden, Einbauküchen oder
Badewannen. „Mieterinnen und Mieter sollten prüfen, ob ihre
Privathaftpflichtversicherung Mietsachschäden in ausreichender
Höhe abdeckt – auch an Gebäuden, Grundstücken und Wohnräumen“,
sagt der BdV.
Für Eigentümer ist eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar, da
sie die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau nach Feuer- oder
Löschwasserschäden am Gebäude übernimmt. Das gilt beispielsweise
für Türen, Wände oder fest verklebte Parkettböden. Die
Hausratversicherung kommt für Schäden durch Feuer oder
Löschwasser auf, die am beweglichen Inventar entstehen – also
beispielsweise an Möbeln, Kleidung oder auch Geschenken. Eine
solche Police ist sinnvoll, wenn der Hausrat nicht ohne Weiteres
aus eigenen Mitteln ersetzt werden könnte, ohne den
Lebensstandard zu gefährden. Damit Versicherte im Schadenfall
keine Kürzungen ihrer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung
hinnehmen müssen, sollten ihre Verträge einen Verzicht auf den
sogenannten Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des
Versicherungsfalls enthalten
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05.12.2025
1 Minute
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute:
Etihad Airways? Nie wieder!
Wie heißt es so schön? Wenn einer eine Reise tut, dann kann er
was erzählen. Oftmals aber nichts Gutes. Das geht uns
Journalisten genauso wie „normalen“ Reisenden. Und bei
Fluggesellschaften ist es mittlerweile wohl ähnlich wie bei
Onlineshops. Man fragt sich häufig, woher die vielen guten
Bewertungen kommen.
Uns ging das so mit Etihad Airways. Aufgrund vieler Empfehlungen
haben wir für eine Reise nach Sri Lanka die Flüge mit Etihad
Airways gebucht. Flüge deshalb, weil wir Hin – und Rückflug wegen
der langen Strecke mit Zwischenstopp in Abu Dhabi umgesetzt
haben. Und wir haben bereits im Juli für die Reise im November
Business-Class gebucht, um uns nicht wie Ölsardinen zu
fühlen.
Für vier Familienmitglieder vier benachbarte Sitze. So weit, so
gut. Durch Zufall fiel einen Monat vor der Abreise auf, dass
Etihad nicht nur – ohne jegliche Information an uns - den Flug
eine halbe Stunde vorverlegt hat, bei einem Familienmitglied war
auch - wie von Zauberhand- die Sitzplatzreservierung
verschwunden. Anruf bei Etihad in Frankfurt: Den Platz hat jetzt
ein alleinreisendes Kind und nein, wir machen das NICHT
rückgängig. Bei einem Anruf 15 Minuten später bekamen wir dann
von einem anderen Etihad-Mitarbeiter zu hören, es haben einen
„Aircraft-Change“ gegeben, also es wird ein anderer Flieger. Da
war klar, dass man uns belogen hat. Übrigens saß auf der
angeblich getauschten Maschine, die natürlich NICHT getauscht
wurde, kein alleinreisendes Kind, sondern ein vergnügtes Ehepaar.
Die hatten wohl gute Beziehungen zu Etihad.
Natürlich versucht mal als Journalist dann, die Pressestelle in
Deutschland zu kontaktieren. Gibt es nicht. Der Versuch, über
Etihad Regional weiterzukommen, scheiterte an einer nicht
existenten Mailadresse. Nennt man wohl Abschotten. Nach zwei
weiteren Recherchestunden bekamen wir auf Umwegen die Mailadresse
der Pressestelle in Abu Dhabi heraus. Auf die dreiseitige Mail
von Anfang Oktober haben wir bis heute keine Antwort bekommen.
Kundenbeschwerden scheint man bei Etihad nicht besonders zu
schätzen.
Das waren übrigens noch nicht alle unsere Erfahrungen mit Etihad
Airways. Nächste Woche gibt es weitere Informationen zu dieser –
von wem auch immer - hochgelobten Fluglinie!
Übrigens:
Dass Etihad Airways laut eigener Pressemitteilung vom 27.
November 2025 im AirHelp Score zu einer der weltweit besten
Fluggesellschaften gekürt wurde, ist zumindest für uns kaum
nachvollziehbar! Aber wer weiß, wer da wen kennt.
Wir sagen jedenfalls: Etihad Airways? Nie
wieder!
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02.12.2025
1 Minute
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute: Laub vom
Nachbargrundstück: Wie viel ist zu viel?
Es kommt immer wieder zu Streitigkeiten unter Nachbarn, wenn
Laub vom Nachbargrundstück in den eigenen Garten weht: Was vielen
Hausbesitzern nicht bewusst ist: Sie müssen dies in den
meisten Fällen hinnehmen - selbst wenn die herübergewehten
Blätter ab und zu die Dachrinne verstopfen. Darauf macht das
Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.
Blätter, Nadeln und Zapfen halten sich nicht an Zäune und
Grenzen: Der Wind weht sie auch auf benachbarte Grundstücke. "Das
ist jedoch kein Grund, sie zurückzuwerfen oder zu verlangen, dass
die störenden Bäume beseitigt werden", sagt man bei bei der R+V
Versicherung. Die Betroffenen müssen das fremde Laub selbst
entfernen und entsorgen - sofern es die Benutzung des Grundstücks
nicht wesentlich beeinträchtigt, ergänzt man: "Einen Gärtner oder
Reinigungsdienst zu beauftragen und die Rechnung an den Nachbarn
zu schicken, geht in den meisten Fällen nicht."
Abstand und Umgebung zählen
Doch wann gilt eine Beeinträchtigung als wesentlich? Das kommt
auf den jeweiligen Fall an, erklärt man bei der R+V. Stehen an
der Grundstücksgrenze viele Bäume, fällt eine erhebliche
Laubmenge an. Wenn dadurch die Dachrinne regelmäßig verstopft,
kann das eine wesentliche Beeinträchtigung sein. "Ein solcher
Fall ist jedoch eher die Ausnahme", heißt es weiter. In den
meisten Fällen muss der Nachbar das Laub hinnehmen. Wichtig für
die Entscheidung sind zudem Abstand und Umgebung. Bäume und
Sträucher dürfen beispielsweise nicht zu dicht an der
Grundstücksgrenze stehen. Für stark wachsende Gehölze wie Linden,
Pappeln oder Rotbuchen gilt vielerorts ein Mindestabstand von
vier Metern zum benachbarten Garten. Zudem wird Laub in
einer Stadt anders gewertet als auf dem Land: In dicht bebauten
Wohngebieten ist es eher ortsüblich und damit zumutbar, dass sich
im Herbst die Blätter über Grundstücksgrenzen hinweg verteilen.
Ausgleichszahlungen möglich
Wenn die Bäume und Sträucher erst vor kurzem - unter Missachtung
der landesrechtlichen Abstandsregeln - an der Grundstücksgrenze
gepflanzt wurden, können Betroffene unter Umständen Nachbesserung
verlangen. Das kann etwa bedeuten, dass überhängende Äste
beschnitten oder der Baum ganz beseitigt wird. Allerdings gibt es
dafür Fristen, in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel beträgt diese
sechs Jahre. Bei älteren Bäumen kann es unter Umständen
Ausgleichszahlungen für die Belastung geben. Auch eine
Entschädigung für die Reinigung einer regelmäßig verstopften
Dachrinne ist mitunter möglich. Für stark überhängende Äste gilt
unter Umständen das sogenannte Selbsthilferecht. Greift es, darf
man die Äste abschneiden.
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