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Episoden
4 Minuten
Im Kanton Zürich wird den Untersuchungshäftlingen das Telefonieren
mit der Familie, Angehörigen oder Freunden nicht erlaubt. In
anderen Kantonen ist das aber möglich. Es bleibt einem deshalb im
Kanton Zürich keine andere Wahl, als auf eine Besuchsbew...
76 Sekunden
Für einen Besuch in Untersuchungshaft braucht man eine
Besuchsbewilligung von der fallführenden Staatsanwaltschaft. Diese
hat dabei sehr viel Ermessen, ob sie einen Besuch bewilligt oder
nicht. Man trifft da nicht immer auf behördliches Augenmass.
Be...
2 Minuten
Nahestehende Personen (Ehefrau, Kinder, Eltern, etc.) werden von
den Strafverfolgungsbehörden höchstens darüber informiert, dass ein
Angehöriger verhaftet worden ist. Wenn man mehr erfahren möchte,
wendet man sich am besten an den Anwalt des Inhaftie...
44 Sekunden
Nein, als normaler Zeuge hat man keinen Anspruch auf Akteneinsicht.
Dies liegt daran, dass die Strafuntersuchung geheim ist. Anders
verhält es sich, wenn der Zeuge zugleich Geschädigter ist und sich
im Strafverfahren als Privat- und/oder Strafkläger...
46 Sekunden
Das Untersuchungsverfahren ist geheim. Deshalb darf der Zeuge keine
Begleitperson mitnehmen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Zeuge
gleichzeitig Opfer eines Delikts gegen die körperliche, sexuelle
oder psychische Integrität geworden ist.
Über diesen Podcast
Der Strafverteidiger Duri Bonin beantwortet häuftig gestellte
Fragen zu den Rechten und Pflichten in Strafverfahren
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