LMU Grundkurs Zivilrecht 2021/2022

LMU Grundkurs Zivilrecht 2021/2022

Episoden

BGB Schuldrecht AT - Folge 12: Rechtsfolgen der Unmöglichkeit
1 Stunde 41 Minuten
Noch § 9 Leistungsstörungen, Teil 3: Unmöglichkeit der Leistung und gleichgestellte Tatbestände: Fortbestehen der Gegenleistungspflicht; Schadensersatz statt der Leistung: Anfängliche Leistungsbefreiung (§ 311a II BGB), Nachträgliche Leistungsbefreiu...
BGB Schuldrecht AT - Folge 11: Unmöglichkeit
1 Stunde 29 Minuten
Noch § 9 Leistungsstörungen, Teil 3: Rechtsfolgen der Unmöglichkeit im Zusammenspiel mit § 326 BGB, Qualitative Unmöglichkeit, Unmöglichkeit der Leistung und gleichgestellte Tatbestände: vom Vertretenmüssen unabhängige Rechtsfolgen der Unmöglichkeit:...
BGB Schuldrecht AT - Folge 10: Unmöglichkeit, Rechtsfolgen der Unmöglichkeit
1 Stunde 30 Minuten
Noch § 9 Leistungsstörungen, Teil 3: Unmöglichkeit der Leistung und gleichgestellte Tatbestände: “Unechte” Unmöglichkeit (§ 275 II, III BGB); Vom Vertretenmüssen unabhängige Rechtsfolgen der Unmöglichkeit: Surrogat (§ 285 BGB), Schicksal der Gegenlei...
BGB Schuldrecht AT - Folge 9: Vertretenmüssen, Unmöglichkeit
1 Stunde 29 Minuten
Noch § 8 Leistungsstörungen, Teil 2: Einstandspflicht für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter (§ 278 BGB): Begriff des Erfüllungsgehilfen, Rechtsfolgen des § 278 BGB, Bedeutung des § 278 BGB im Rahmen der c.i.c., Organhaftung nach § 31 BGB,...
BGB Schuldrecht AT - Folge 8: Vertretenmüssen
1 Stunde 31 Minuten
§ 8 Leistungsstörungen, Teil 2: Verantwortlichkeit des Schuldners - Vertretenmüssen: Das Verschuldensprinzip und seine Ausnahmen, Verschulden (§ 276 BGB), Haftungsmilderungen, Haftungsverschärfungen

Über diesen Podcast

Der Podcast wird im Rahmen der Vorlesung „Grundkurs Zivilrecht I“ im Wintersemester 2021/2022 erstellt. Die 2-stündige Vorlesung erstreckt sich über 6 Semesterwochenstunden an drei Terminen pro Woche. Nähere Informationen über die Vorlesung, insbesondere die Gliederung und begleitende Materialien finden sich unter http://www.grundkurs-bgb.de. Die in der Vorlesung vertretenen Meinungen und rechtlichen Wertungen stellen die individuelle Ansicht des Vortragenden dar. Sie dienen der Ausbildung, nicht der Rechtsberatung. Dieses Angebot kann jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert oder eingestellt werden.

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